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Experten-Antwort

Hamburger Modell

von Maurice26.09.2017 | 14:06
774 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wie läuft das Hamburger Modell ab? Stelle ich beim Arzt den Antrag? Oder stelle ich bei der Rentenversicherung den Antrag? Oder stelle ich bei der Krankenversicherung den Antrag? Es muss erwähnt werden, dass ich schon über 3 Jahre nicht mehr beim Arzt war, würde ich wieder zu den Ärzten gehen, wo ich vor über 3 Jahren war, die würden zu meinen Nachteil falsch über mich berichten, da viele Fehldiagnosen entstanden sind. Zum Glück sind die Röntgenbilder in meinen Besitz. Aber dank Atlantotec hat sich halt auch vieles gebessert, aber darüber brauch ich erst nicht mit meinen ehemaligen Ärzten reden.

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

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11 Antworten

=//=am 26.09.2017 | 16:45
Die Rentenversicherung ist auf jeden Fall NICHT zuständig. Den Antrag stellen Sie bei der gesetzlichen Krankenkasse. Das "Hamburger Modell" ist eine stufenweise Wiedereingliederung. Haben Sie denn einen Arbeitgeber, wo Sie das ausüben können? Einen Arzt brauchen Sie auch in jedem Fall, nur mit Ihren Röntgenbildern kommen Sie nicht weit. Sind Sie derzeit krank geschrieben? Ich weiß nicht, was Sie sich unter dem Begriff "Hamburger Modell" vorstellen.
Schorscham 26.09.2017 | 15:41
Herz1952am 26.09.2017 | 17:45
Zitat von =//= anzeigenausblenden
Hallo =//=, dort ist alles gut erklärt: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzestexte/Run… Die Bezeichnung "Hamburger Modell" ist eigentlich falsch, weil diese Regelungen bundesweit gelten. Es gibt auch eine ganze Menge Gerichtsurteile dazu, die ich aber im Moment nicht zur Hand habe. Vielleicht suche ich sie noch raus und melde mich dann noch mal bei Ihnen. Wenn Sie noch weitere Fragen haben, helfe ich gerne! (smile) Alles Gute für Sie !
Genervteram 27.09.2017 | 07:54
Ja, das fände ich sehr hilfreich. Wahnsinn, was Sie alles wissen!
Sie sind doch nicht mehr ganz dicht Ernie! Nehmen Sie am besten privat Kontakt zu Herz1952 auf, dann können Sie Ihm besser huldigen. Hier im Forum wirkt das einfach nur noch lächerlich!
=//=am 27.09.2017 | 10:05
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Ich weiß nicht, was Sie sich unter dem Begriff "Hamburger Modell" vorstellen.
Hallo =//=, dort ist alles gut erklärt: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzestexte/Run… Die Bezeichnung "Hamburger Modell" ist eigentlich falsch, weil diese Regelungen bundesweit gelten. Es gibt auch eine ganze Menge Gerichtsurteile dazu, die ich aber im Moment nicht zur Hand habe. Vielleicht suche ich sie noch raus und melde mich dann noch mal bei Ihnen. Wenn Sie noch weitere Fragen haben, helfe ich gerne! (smile) Alles Gute für Sie !
ICH weiß, was es ist, aber @Maurice scheinbar nicht. :-)
Ernieam 28.09.2017 | 08:05
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
I Es gibt auch eine ganze Menge Gerichtsurteile dazu, die ich aber im Moment nicht zur Hand habe. Vielleicht suche ich sie noch raus und melde mich dann noch mal bei Ihnen.
Ja, das fände ich sehr hilfreich. Wahnsinn, was Sie alles wissen!
Hallo Ernie, hier sind schon mal die ersten interessanten Urteile: http://www.kostenlose-urteile.de/topten.wiedereingliederung.htm http://www.meyer-koering.de/de/meldungen/betriebliches-eingliede… Ich hoffe, das ich Ihnen behilflich sein konnte ! Die Urteile sind wirklich interessant. Vielen Dank! Mfg
=//=am 28.09.2017 | 10:28
Zitat von Ernie anzeigenausblenden
Ja, das fände ich sehr hilfreich. Wahnsinn, was Sie alles wissen!
Hallo Ernie, hier sind schon mal die ersten interessanten Urteile: http://www.kostenlose-urteile.de/topten.wiedereingliederung.htm http://www.meyer-koering.de/de/meldungen/betriebliches-eingliede… Ich hoffe, das ich Ihnen behilflich sein konnte ! Die Urteile sind wirklich interessant. Vielen Dank! Mfg
Das ist ja alles schön und gut, hilft aber @Maurice eigentlich nicht weiter. Denn er wollte Folgendes wissen: "Stelle ich beim Arzt den Antrag? Oder stelle ich bei der Rentenversicherung den Antrag? Oder stelle ich bei der Krankenversicherung den Antrag? Es muss erwähnt werden, dass ich schon über 3 Jahre nicht mehr beim Arzt war, würde ich wieder zu den Ärzten gehen, wo ich vor über 3 Jahren war, die würden zu meinen Nachteil falsch über mich berichten, da viele Fehldiagnosen entstanden sind." Wenn er nämlich gar keinen Arbeitgeber und keinen Arzt hat, sieht es düster aus mit dem "Hamburger Modell". Wie der Ablauf ist, habe ich ja schon erklärt.
Genervteram 28.09.2017 | 17:26
Zitat von =//= anzeigenausblenden
I Es gibt auch eine ganze Menge Gerichtsurteile dazu, die ich aber im Moment nicht zur Hand habe. Vielleicht suche ich sie noch raus und melde mich dann noch mal bei Ihnen.
Ja, das fände ich sehr hilfreich. Wahnsinn, was Sie alles wissen!
Hallo Ernie, hier sind schon mal die ersten interessanten Urteile: http://www.kostenlose-urteile.de/topten.wiedereingliederung.htm http://www.meyer-koering.de/de/meldungen/betriebliches-eingliede… Ich hoffe, das ich Ihnen behilflich sein konnte ! Die Urteile sind wirklich interessant. Vielen Dank! Mfg
Das ist ja alles schön und gut, hilft aber @Maurice eigentlich nicht weiter. Denn er wollte Folgendes wissen: "Stelle ich beim Arzt den Antrag? Oder stelle ich bei der Rentenversicherung den Antrag? Oder stelle ich bei der Krankenversicherung den Antrag? Es muss erwähnt werden, dass ich schon über 3 Jahre nicht mehr beim Arzt war, würde ich wieder zu den Ärzten gehen, wo ich vor über 3 Jahren war, die würden zu meinen Nachteil falsch über mich berichten, da viele Fehldiagnosen entstanden sind." Wenn er nämlich gar keinen Arbeitgeber und keinen Arzt hat, sieht es düster aus mit dem "Hamburger Modell". Wie der Ablauf ist, habe ich ja schon erklärt.
War doch klar, dass von Herz1952 und seinem Untertanen Ernie nichts gescheites kommen konnte.
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