Bei der Ltd. Gesellschaft handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft.
Der Gesellschaft/Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft ist in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht als
selbständig tätiger Handwerker versicherungspflichtig.
Der Geschäftsführer könnte lediglich als "angestellter Geschäftsführer" in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis
versicherungspflichtig werden.
Als alleiniger Inhaber der Ltd. Gesellschaft kommt dies aber auch nicht in Betracht.