Hallo! Ich stehe im ALG II Bezug und habe nach einer BFD Maßnahme eine ehrenamtliche Tätigkeit in einem eingetragenen Verein (Unterverein des DRK) per Übungsleiterpauschale begonnen. Hat diese Tätigkeit mit dieser Entlohnung eine Auswirkung auf die Höhe der späteren Rente?
Danke für Antworten!
29.04.2017, 12:31
von
René Bühler
29.04.2017, 13:06
von
Klugpuper
Diese Entlohnung ist steuer- und sv-frei, daher erhöht sich die Rentenanwartschaft dadurch nicht.
02.05.2017, 11:02
Experten-Antwort