Unter anderem ist die Voraussetzung für die Gewährung einer Haushaltshilfe, das ein Kind im Haushalt lebt, daß das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
Um prüfen zu können, ob eine Kostenübernahme in Betracht kommt, werden allerdings weitere Angaben von Ihnen benötigt, daher ist es erforderlich, das Sie uns einen Antrag auf Haushaltshilfe zusenden. Diesen können Sie auf unserer homepage unter der Rubrik "Formulare" finden. Gerne senden wir Ihnen diesen auch auf telefonische Anfrage zu.
In jedem Fall sollten Sie auch Kontakt mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter aufnehmen.