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Experten-Antwort

Haushaltshilfe

von Silvia13.04.2011 | 10:52
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7 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe folgende Frage zum Thema Haushalsthilfe: Es wurde für mich eine onkologische Reha für drei Wochen ab dem 21.04.2011 bewilligt. Mein Mann bewirtschaftet einen landwirtschaftlichen Betrieb und ist damit voll ausgelastet (intensive Milchviehhaltung). Meine Kinder sind 12,13,14 und 16 Jahre alt. Habe ich einen Anspruch auf Haushaltshilfe? Es wären montags-freitags bis zu 8 Studnen / täglich notwendig. Vielen Dank im Voraus für eine Rückmeldung.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Unter anderem ist die Voraussetzung für die Gewährung einer Haushaltshilfe, das ein Kind im Haushalt lebt, daß das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.

Um prüfen zu können, ob eine Kostenübernahme in Betracht kommt, werden allerdings weitere Angaben von Ihnen benötigt, daher ist es erforderlich, das Sie uns einen Antrag auf Haushaltshilfe zusenden. Diesen können Sie auf unserer homepage unter der Rubrik "Formulare" finden. Gerne senden wir Ihnen diesen auch auf telefonische Anfrage zu.

In jedem Fall sollten Sie auch Kontakt mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter aufnehmen.

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6 Antworten

Useram 13.04.2011 | 11:07
Anspruch auf Haushaltshilfe würde hier nur bis zum 12. Lebensjahr bestehen, also besteht nur für Ihr jüngstes Kind der Anspruch. Stellen Sie dann einfach einen Antrag auf Haushaltshilfe bei Ihrem RV-Träger und geben an, dass Ihr Ehemann eben landwirtschaftlich den ganzen Tag ausgelastet ist.
Britta.Fam 13.04.2011 | 11:30
daduurch das sie ein Kind von 12 Jahren haben ist es egal wieviel Kinder sie noch haben. Denn wenn das Kind von 12 Jahren einen bedarf von 8 Std. täglich hat bezahlt die Krankenmkasse oder der RV -träger diese Leistung. Antrag stellen und Situation mitteilen. Es gibt auch direckt für Landwirte oder Wirtin wenn einer ausfällt Hilfe.Einfach mal nachfragen. Grüße Britta.F
Anitaam 13.04.2011 | 12:40
Uff, liege ich falsch? Ich dachte bisher, Anspruch bestehe nur bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres, also bis zu dem Tag, an dem ein Kind 12 wird.
B´sonam 13.04.2011 | 13:09
Nein, sie liegen nicht falsch, Haushaltshilfe wird wohl für Silvia nicht in Frage kommen.
Useram 13.04.2011 | 15:00
Stimmt, mein Fehler. Bis einschließlich 11 Jahren gibts Haushaltshilfe.
Useram 13.04.2011 | 15:00
Stimmt, mein Fehler. Bis einschließlich 11 Jahren gibts Haushaltshilfe.
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