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"Haushaltsnahe Dienstleistungen"

von Schiko.22.02.2007 | 01:02
1555 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Der steuerberater, das finanzamt oder der lohnsteuer- hilfeverein teilt ihnen dies nicht mit, ich schon. Warum auch, die genannten wissen auch nicht das user dies wissen wollten- sollten-. Die falschaussage einer landtagsabgeordneten, in- inzwischen abgeordnete des bundestages, in der tages- zeitung machte mich vor jahren auf dieses thema auf- merksam, sie erklärte: 3.000 euro die man an handwerksleistungen von der steuer abziehen kann, wenn man leistungen im haus oder garten vergibt. Tatsache aber ist, es sind 20 prozent aus höchstens dreitausend arbeitslöhne , somit €. 600 höchstbetrag. Dies war etwas zu streng gefasst, ab 1.1.2006 sind auch kosten wie, kaminkehrgebühren, reparatur von heizungs- anlagen, reparatur von haushaltsgeräten wie wasch- maschine, herd, fernseher , kühlschrank, gefriertruhe, pc. und grundsätzlich wartungsverträge aller art be- günstigt. Kommt neu hinzu, nochmals höchstens- somit schon 1.200 -für andere dienstleister. Nenne als beispiel: Kochen, waschen, fensterputzen, schneeschieben, rasenmähen, kinderbetreuung,gartenpflegearbeiten usw. Nachteil, nicht nur rechnungen, auch nachweis der kosten auf bankauszug sind vorzuweisen Vorteil, diese beträge vermindern nicht das zu versteuernde einkommen, es erfolgt direkter steuerabzug. Mit freundlichen Grüßen.

2 Antworten

löweam 22.02.2007 | 13:01
Schiko, das ist ein RENTEN- FORUM.... Der Löschmeister ist schon unterwegs Herzliche Grüße löwe
Manuelaam 15.01.2008 | 22:23
Ich bin 41 Jahre und im kommunalen Dienst beschäftigt. Meine Vereinbarung für 2007 war befristet von 01 - 12/07. In der Vereinbarung wurde eine Wochenarbeitszeit von 5 Stunden festgelegt mit einer Vergütung von 65,00 € im Monat. In dieser Zeit war ich familienversichert. Ich verzichtete auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung und hatte mich beim AA abgemeldet. Für dieses Jahr wurde meine Vereinbarung dahingehend geändert, dass ein Zeitaufwand von 50 Tagen (á 5 Stunden) im Jahr festgelegt wurde. Die Vergütung blieb bei 65,00 €. Mir wurde dazu mitgeteilt, dass keine Versicherungsbeiträge mehr abgeführt werden und ein Verzicht auf die Versicherungsfreiheit nicht mehr zu Anwendung kommt. Ich möchte mich nicht wieder beim AA anmelden. Momentan bin ich mit dieser neuen Regelung überfordert. Wer kann mich über diese Problematik aufklären und was soll ich in meiner Situation tun? Vielen Dank!
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