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Experten-Antwort

Heimfahrt medizinische Rehabilitation

von Richter L.11.01.2018 | 11:01
3477 Ansichten
18 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Darf ich von Freitag Mittag bis Sonntag Abend heimfahren (wg. meinem Geburtstag)? Laut meiner Wohnbereichsleitung ist eine Heimfahrt in der medizinischen Rehabilitation wg. Depression nur eine Heimfahrt von Samstag auf Sonntag möglich. Möchte ich bereits Freitag fahren, muss ich Samstag zur Rehaeinrichtung zurückfahren und kann nicht bis Sonntag in meiner Wohnung bleiben. Habe mir die medizinischen Rehabilitationsrichtlinien durchgelesen und da ist von 3 Kalendertagen die Rede, nicht von 2 Kalendertagen. Das verwirrt mich jetzt schon ein bisschen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bei der Teilnahme an einer Kurzzeitmaßnahme (bis zu 6 Wochen),

besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Familienheimfahrten/ Beurlaubungen.

Die Beurlaubung kann - sofern keine medizinischen Gründe entgegenstehen -

tageweise aus besonderem Anlass, längstens für 3 Tage, genehmigt werden.

Ein besonderer Anlass kann z. B. der Tod oder eine lebensbedrohliche Erkrankung

eines Angehörigen sein.

Außerdem darf durch eine Beurlaubung keine Verlängerung der Rehabilitationsleistung

– auch nicht um die Zeit der Beurlaubung – erforderlich werden.

Wir empfehlen Ihnen daher, sich mit dem zuständigen Rehasachbearbeiter bei Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen.

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17 Antworten

Schorscham 11.01.2018 | 12:25
Eine Reha-Klinik ist kein Gefgängnis und deshalb wird Sie dort auch niemand gegen Ihren Willen festhalten. Sollten Ihre behandelnden Ärzte allerdings die Ansicht vertreten, dass eine dreitägige Heimfahrt den Reha-Erfolg gefährden könnte, müssen Sie ggf. gegen ärztlichen Rat und auf eigene Verantwortung handeln. dazu gehört dann ggf. auch, dass Sie während Ihrer Abwesenheit nicht versichert wären. Hören Sie besser auf Ihre Ärzte! MfG
Richter L.am 11.01.2018 | 12:41
Genau, dass ist nicht der Punkt. Es wird damit argumentiert, dass der Kostenträger nur 2 - tägige Wochenendheimfahrten vorschreibt und genehmigt(Sa. auf So.) und nicht auch Freitag auf Sonntag in der medizinischen Reha. Rein vom medizinischen Standpunkt aus gibt es keine Einwände. Daher bin ich mir da eben unschlüssig, da die Richtlinien 3 Tage sagen und die Rehaeeinrichtung 2 Tage.
Richter L.am 11.01.2018 | 12:42
Genau, dass ist nicht der Punkt. Es wird damit argumentiert, dass der Kostenträger nur 2 - tägige Wochenendheimfahrten vorschreibt und genehmigt(Sa. auf So.) und nicht auch Freitag auf Sonntag in der medizinischen Reha. Rein vom medizinischen Standpunkt aus gibt es keine Einwände. Daher bin ich mir da eben unschlüssig, da die Richtlinien 3 Tage sagen und die Rehaeeinrichtung 2 Tage.
Richter L.am 11.01.2018 | 12:42
Genau, dass ist nicht der Punkt. Es wird damit argumentiert, dass der Kostenträger nur 2 - tägige Wochenendheimfahrten vorschreibt und genehmigt(Sa. auf So.) und nicht auch Freitag auf Sonntag in der medizinischen Reha. Rein vom medizinischen Standpunkt aus gibt es keine Einwände. Daher bin ich mir da eben unschlüssig, da die Richtlinien 3 Tage sagen und die Rehaeeinrichtung 2 Tage.
Richter L.am 11.01.2018 | 12:42
Genau, dass ist nicht der Punkt. Es wird damit argumentiert, dass der Kostenträger nur 2 - tägige Wochenendheimfahrten vorschreibt und genehmigt(Sa. auf So.) und nicht auch Freitag auf Sonntag in der medizinischen Reha. Rein vom medizinischen Standpunkt aus gibt es keine Einwände. Daher bin ich mir da eben unschlüssig, da die Richtlinien 3 Tage sagen und die Rehaeeinrichtung 2 Tage.
=//=am 11.01.2018 | 17:14
Soweit ich mich erinnern kann, zählt eine Heimfahrt für eine Geburtstagsfeier - auch wenn es die Eigene ist - nicht zu den berechtigten Gründen für eine 3-tägige Unterbrechung. So was sollte man immer mit der zuständigen DRV klären. Denn es nützt dem Fragenden nichts, welche Meinungen verschiedene Forumsteilnehmer haben. Weshalb man für eine Geburtstagsfeier 3 Tage braucht und 2 Tage nicht ausreichen, erschließt sich mir auch nicht ganz. :-) Schließlich ist ein Rehabilitant während einer Maßnahme arbeitsunfähig.
wusste mal wasam 12.01.2018 | 22:04
Zitat von Schorsch anzeigen
Darf ich von Freitag Mittag bis Sonntag Abend heimfahren (wg. meinem Geburtstag)? Habe mir die medizinischen Rehabilitationsrichtlinien durchgelesen und da ist von 3 Kalendertagen die Rede, nicht von 2 Kalendertagen.
Eine Reha-Klinik ist kein Gefgängnis und deshalb wird Sie dort auch niemand gegen Ihren Willen festhalten. Sollten Ihre behandelnden Ärzte allerdings die Ansicht vertreten, dass eine dreitägige Heimfahrt den Reha-Erfolg gefährden könnte, müssen Sie ggf. gegen ärztlichen Rat und auf eigene Verantwortung handeln. dazu gehört dann ggf. auch, dass Sie während Ihrer Abwesenheit nicht versichert wären. Hören Sie besser auf Ihre Ärzte! MfG
Ich frage mich, wo stehen soll, dass ein Versicherungsschutz nicht bestehen soll. Was soll denn da nicht versichert sein? Ich habe fast 30 Jahre als Krankenkassenbetriebswirt gearbeitet und wüsste nicht was passieren sollte. Wird man krank bzw. muss in ein Krankenhaus zahlt zumindest die Krankenkasse. Hat man einen Unfall - zahlt entweder die Haftpflicht des anderen Teilnehmers oder auch wieder die Krankenkasse. Ich möchte hier keinen auffordern etwas zu machen - aber dieses (meiner Meinung nach) Gerücht: "Man ist nicht versichert!" konnte mir noch keiner im SGB zeigen!
Kaiseram 13.01.2018 | 06:13
Zitat von wusste mal was anzeigen
Eine Reha-Klinik ist kein Gefgängnis und deshalb wird Sie dort auch niemand gegen Ihren Willen festhalten. Sollten Ihre behandelnden Ärzte allerdings die Ansicht vertreten, dass eine dreitägige Heimfahrt den Reha-Erfolg gefährden könnte, müssen Sie ggf. gegen ärztlichen Rat und auf eigene Verantwortung handeln. dazu gehört dann ggf. auch, dass Sie während Ihrer Abwesenheit nicht versichert wären. Hören Sie besser auf Ihre Ärzte! MfG
Ich frage mich, wo stehen soll, dass ein Versicherungsschutz nicht bestehen soll. Was soll denn da nicht versichert sein? Ich habe fast 30 Jahre als Krankenkassenbetriebswirt gearbeitet und wüsste nicht was passieren sollte. Wird man krank bzw. muss in ein Krankenhaus zahlt zumindest die Krankenkasse. Hat man einen Unfall - zahlt entweder die Haftpflicht des anderen Teilnehmers oder auch wieder die Krankenkasse. Ich möchte hier keinen auffordern etwas zu machen - aber dieses (meiner Meinung nach) Gerücht: "Man ist nicht versichert!" konnte mir noch keiner im SGB zeigen!
Genau.
Kurlauberam 13.01.2018 | 11:45
Ich vermute, es hängt mit der Zuzahlung zusammen. Freitag früh weg - Samstag spät zurück = FR dagewesen, SA dagewesen, also volle Zuzahlung. FR früh weg, SA gar nicht da, SO spät zurück = 1 Tag komplett nicht anwesend. Da gäbe es sicher Schlaumeier(Patienten) die diesen fehlenden Tag(SA) nicht zuzahlen wollten, obwohl es so zu ihren Vorteil(langes WE) gehandhabt wurde. So ist es oft: einige uneinsichtige(Schlaumeier)vermasseln sich und anderen Vorteile.
Wirtam 16.01.2018 | 16:10
Ich frage mich, wo stehen soll, dass ein Versicherungsschutz nicht bestehen soll. Was soll denn da nicht versichert sein? Ich habe fast 30 Jahre als Krankenkassenbetriebswirt gearbeitet und wüsste nicht was passieren sollte.
Wohl nicht aufgepasst in der Berufsschule? Wie haben Sie bloß die 30 Jahre rumgekriegt, ohne vorher entlassen zu werden?
Wer nichts wird wird Wirt!
heizungam 17.01.2018 | 14:16
Hast Du einen dummen Sohn,schicke ihn zur Bau-Union und ist der noch viel dümmer,die Busgesellschaft nimmt ihn immer.Jo,mei habe meinen Geburtstag seinerzeit auch in der Rehaklinik verbracht und es überlebt,es war sogar der 40!Dafür hat mich meine Familie dort besucht,auch wenn es fast 200km waren.Ich war froh,daß ich die Reha seinerzeit machen konnte.
Klausam 07.11.2018 | 10:53
Der fehlende Versicherungsschutz bei Heimfahrten bezieht sich auf die gesetzliche Unfallversicherung. Diese greift nur wenn man sich als Patient auf dem Klinikgelände im Rahmen einer Therapie (oder auf dem Weg dorthin) verletzt. Bei Verlassen des Klinikgeländes besteht dieser gesetzliche Unfallschutz über die Berufsgenossenschaft nicht mehr. Der eigene Versicherungsschutz (Krankenkasse, private Unfallversicherung, usw....) besteht selbstverständlich auch bei Wochenendheimfahrten.
BERTam 07.11.2018 | 12:55
Wer nichts wird wird Wirt!
....und wem auch Dieses nicht gelungen, der macht in Versicherungen.
....und wer gar nichts kann wird Werkschutzmann....
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