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Heiratsbeihilfe: Abzug von Erwerbsminderungsrente

von Erwin21.09.2014 | 00:01
972 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, ich habe seit Kurzem eine befristete volle Erwerbsminderungsrente. Nun erhalte ich aufgrund von Heirat von meinem Arbeitgeber eine Heiratsbeihilfe von ca. 300 Euro. Die Hochzeit fand VOR Genehmigung der Rente statt. Die Auszahlung erfolgt 2 Monate nach Genehmigung der Rente. Die Heiratsbeihilfe wird versteuert. An der 0800-Hotline der DRV wurde mir mitgeteilt, dass die Heiratsbeihilfe an die Rente angerechnet wird. Ist das wirklich so? Der Anspruch entstand ja VOR der Rente? Zudem ist es ja eine Beihilfe und kein Einkommen durch Arbeitsleistung. Ich kann es kaum glauben, dass es so sei, da der Anspruch ja vorher entstand und es ja irgendwie schon asozial und unmoralisch wäre eine einmalige Beihilfe zur Hochzeit einzubehalten. Zudem ist die Beihilfe ja unter der 450 Euro-Grenze. Stimmt das wirklich oder ist das eine falsche Auskunft? Vielen Dank schon mal vorab für Ihre Antwort.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 22.09.2014 | 11:09

Da die Hinzuverdienstgrenze für eine volle Rente bei 450 Euro liegt, wird es ohnehin zu keiner Kürzung Ihrer Rente kommen.

4 Antworten

Christina Nowakam 21.09.2014 | 08:04
Hallo Herr Müller Eine Einmalzahlung nach Rentenbeginn und Aufgabe der Beschäftigung, aus der die Einmalzahlung erfolgt, stellt keinen Hinzuverdienst da.. Insofern ist die Anrechnung korrekt.
Sozialröchler?am 21.09.2014 | 16:54
Natürlich kann ein Entgelt nur berücksichtigt werden, wenn es im Auszahlungsmonat die Hinzuverdienstgrenze überschreitet. Haben Sie im Auszahlungsmonat nur diese 300 EUR, ist das völlig unkritisch. Sie dürften zweimal im Jahr sogar bis zu 900 EUR Hinzuverdienst haben (das Doppelte der Hinzuverdienstgrenze). Außerdem ist zu beachten: Nicht als Arbeitsentgelt i. S. d. § 96a SGB VI gilt/gelten: – Zahlungen nach Beginn der Rente aus einer Beschäftigung, die bereits vor Rentenbeginn aufgegeben wurde. Da Ihre Angaben leider nicht umfassend sind, kann eine genauere Beurteilung leider nicht erfolgen. Im Zweifel wenden Sie sich an die für Ihre Rentenzahlung zuständige Sachbearbeitung.
Erwinam 21.09.2014 | 23:26
Guten Abend zusammen, ich habe ausser den 300 Euro Heiratbeihilfe in dem Monat keine weiteren Zahlungen (ausser Erwerbsminderungsrente und nicht mal die, da die Nachzahlung noch nicht erfolgt). Die Beschäftigung wurde in dem Sinne nicht aufgegeben. Ich war vor Rentenbeginn krank geschrieben (Krankengeld) und die Rente ist befristet. Der Arbeitsvertrag bleibt somit bestehen. Bei der Sachbearbeitung hatte ich zusätzlich auch noch angerufen. Es hieß,. dass alle Sonderzahlungen welche versteuert werden auch angerechnet werden. Die Antwort wirkte aber etwas "unsicher". Daher hoffe ich auf "bessere" Antwort aus dem Forum. Vielen Dank für Ihre schnelle Antworten!
Erwinam 22.09.2014 | 22:40
Vielen Dank für die Antworten. Dann freue ich mich mal auf die Heiratsbeihilfe!
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