Hallo =//=,
ich schrieb "ich gehe mal davon aus..." ansonsten ist das mit der Krankenkasse und KG eigentlich hinfällig.
Sie ist aber seit 4 Monaten im Krankenstand. Was ich natürlich aufgrund des Beitrages nicht wusste. Kann bedeuten, dass Sie seit 4 Monaten nicht mehr arbeiten kann, wer zahlt dann, wenn noch nicht ausgesteuert? Es entspricht dann der Erfahrung, dass da jemand auf KG angewiesen ist.
Bei wem wurde die Reha beantragt? Wenn Sie die Zeit erfüllt hat (15 Jahre RV), dann zahlt bestimmt nicht die KK. Meine Frau könnte noch mit 64 eine Reha beantragen - bei der Krankenkasse, die aber das sofort an die RV weiterleiten würde. Obwohl Sie seit Jahren nicht mehr versicherungspflichtig arbeitet.
Wenn allerdings Moni Rohte keinen Anspruch auf Reha bei der RV hätte, wäre dies jetzt auch keine Angelegenheit der RV, sondern der Krankenkasse.
Thema nur umfangreich behandelt :-).
PS: mich hat die Krankenkasse tatsächlich mal betrügen wollen. Es gab ein Gerichtsurteil, dass auch in meinem Fall keine Verweisungstätigkeit gemacht werden durfte. Ich wusste zwar, dass eigentlich die KG-Zahlung weiterlaufen müsste, weil die Kündigungszeit nicht abgelaufen war, aber der Renten- und Sozialversicherungsberater hatte dieses Urteil schon in seiner Datenbank. Daraus lässt sich schließen, dass solche Sachen vor dem Urteil vorkamen, als auch danach, wenn niemanden aufgefallen ist, dass es dass die KG-Einstellung nicht geben dürfte. Recht hat man nicht, Recht muss man bekommen. Dies ist der oberste Grundsatz Rechtsgrundsatz in Deutschland. So was wird überall ausgenutzt, wo es um Geld oder Leistungen geht.
Das war auch der erste Satz meiner Rechtsvorlesungen. Der zweite ist vielleicht etwas schockierend: Wenn man jemanden tötet und es wird nicht nachgewiesen, gilt man rechtlich als unschuldig.