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Experten-Antwort

Hilfe - Reha abgelehnt - EM Rente stellen?

von Moni Rohte10.01.2017 | 11:42
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mein Rehaantrag wurde abgelehnt, weil die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt seien. Weiter heißt es unter Hinweis: Wir halten für sie jedoch eine Krankenhausbehandlung für angezeigt. Nach den Feststellungen lässt ihr derzeitiger Gesundheitszustand eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation nicht zu. Wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrem behandelnden Arzt in Verbindung zu setzen. Sollte dieser zu einem späteren Zeitpunkt eine Leistung befürworten können sie einen neuen Antrag stellen. Nach Aussage meines Hausarztes ist eine akute Krankenhausbehandlung für mich mom., entgegen der Auffassung der DRV, jedoch nicht angezeigt und er rät mir zur Stellung einer Erwerbsminderungsrente aufgrund meines Gesundheitszustandes, was inzwischen aufgrund meiner Erkrankungen auch in meinem Sinne wäre. Wie verhalte ich mich nun richtig. Sollte ich Widerspruch gegen den Rehabescheid einlegen, mit der Hoffnung, dass ein Rehaaufenthalt meiner Gesundheit wenigstens ein wenig zugute kommt bzw. die DRV meinen Rehaantrag in einen Rentenantrag umwandelt, oder gleich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente? Was kann, sollte oder muss ich tun? Herzlichen Dank für hoffentlich gute Ratschläge bzw. Empfehlungen der weiteren Vorgehensweise.

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Moni Rothes,

in diesem fall würde ich Ihnen gerne vorschlagen eine Auskunft- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe auszusuchen. Zum einen ist es bei Einsichtnahme Ihrer Unterlagen einfacher das weitere Vorgehen planen zu können zum anderen ist empfehlenswert abzuklären, wie hoch eine eventuelle Erwerbsminderungsrente wäre. Dort kann man Ihnen auch bei Einlegung eines Widerspruchs behilflich sein. Eine Auskunft- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie unter folgendem Link:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Moni Rothes,

in diesem fall würde ich Ihnen gerne vorschlagen eine Auskunft- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe auszusuchen. Zum einen ist es bei Einsichtnahme Ihrer Unterlagen einfacher das weitere Vorgehen planen zu können zum anderen ist empfehlenswert abzuklären, wie hoch eine eventuelle Erwerbsminderungsrente wäre. Dort kann man Ihnen auch bei Einlegung eines Widerspruchs behilflich sein. Eine Auskunft- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie unter folgendem Link:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html

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6 Antworten

Herz1952am 10.01.2017 | 11:59
Erst einmal weiter Krankengeld "kassieren". Die KK wollte nur die Kosten der Rentenversicherung aufhalsen. Dies kann die Kasse zwar versuchen und ist sogar verpflichtet dazu, wenn zu erwarten ist, dass eine Erwerbsminderung eintreten kann, aber eine Reha zum jetzigen Zeitpunkt wird wohl nichts bringen. Man muss auch Reha-fähig sein, sonst sind es unnötige Kosten. Wenn auch eine Krankenhausbehandlung nicht nötig ist, heißte es eigentlich abwarten. Die KK wird wohl nicht auf eigene Kosten eine Reha bezahlen, das überlässt sie regelmäßig der RV. Dass die RV eine Krankenhausbehandlung für angezeigt hält hat eigentlich nichts zu sagen. Sie hätte auch schreiben können: Weitere Behandlung: "krank zu hause". Ein Rentenantrag bringt sie momentan auch nicht weiter. Es heißt jetzt, die Entwicklung abzuwarten um zu gegebener Zeit die richtigen Maßnahmen zu ergreifen. Vielleicht werden Sie ja auch wieder voll arbeitsfähig. Wenn nicht können Sie immer noch einen Rentenantrag stellen, bzw. eine Reha beantragen, falls diese Ihnen gesundheitlich hilfreich sein wird und diese vielleicht auch Ihre Arbeitskraft wieder voll oder teilweise herstellen kann. Falls Sie weiterhin arbeitsunfähig sein sollten, muss die Krankenkasse Krankengeld bezahlen. Ich nehme an, dass Sie dies zur Zeit sind. Alles Gute für Ihre Gesundheit.
=//= am 10.01.2017 | 14:15
Zitat von Herz1952 anzeigen
Herz1952 schrieb

Hallo =//=,

ich schrieb "ich gehe mal davon aus..." ansonsten ist das mit der Krankenkasse und KG eigentlich hinfällig.

Sie ist aber seit 4 Monaten im Krankenstand. Was ich natürlich aufgrund des Beitrages nicht wusste. Kann bedeuten, dass Sie seit 4 Monaten nicht mehr arbeiten kann, wer zahlt dann, wenn noch nicht ausgesteuert? Es entspricht dann der Erfahrung, dass da jemand auf KG angewiesen ist.

Bei wem wurde die Reha beantragt? Wenn Sie die Zeit erfüllt hat (15 Jahre RV), dann zahlt bestimmt nicht die KK. Meine Frau könnte noch mit 64 eine Reha beantragen - bei der Krankenkasse, die aber das sofort an die RV weiterleiten würde. Obwohl Sie seit Jahren nicht mehr versicherungspflichtig arbeitet.

Wenn allerdings Moni Rohte keinen Anspruch auf Reha bei der RV hätte, wäre dies jetzt auch keine Angelegenheit der RV, sondern der Krankenkasse.

Thema nur umfangreich behandelt :-).

PS: mich hat die Krankenkasse tatsächlich mal betrügen wollen. Es gab ein Gerichtsurteil, dass auch in meinem Fall keine Verweisungstätigkeit gemacht werden durfte. Ich wusste zwar, dass eigentlich die KG-Zahlung weiterlaufen müsste, weil die Kündigungszeit nicht abgelaufen war, aber der Renten- und Sozialversicherungsberater hatte dieses Urteil schon in seiner Datenbank. Daraus lässt sich schließen, dass solche Sachen vor dem Urteil vorkamen, als auch danach, wenn niemanden aufgefallen ist, dass es dass die KG-Einstellung nicht geben dürfte. Recht hat man nicht, Recht muss man bekommen. Dies ist der oberste Grundsatz Rechtsgrundsatz in Deutschland. So was wird überall ausgenutzt, wo es um Geld oder Leistungen geht.

Das war auch der erste Satz meiner Rechtsvorlesungen. Der zweite ist vielleicht etwas schockierend: Wenn man jemanden tötet und es wird nicht nachgewiesen, gilt man rechtlich als unschuldig.

Herzchen, im Beitrag von Moni Rohte steht kein Sterbenswort von der Krankenkasse. Mal wieder Thema verfehlt. @Moni Rohte: Steht im Bescheid tatsächlich Krankenhausbehandlung oder nur Krankenbehandlung? Damit wären dann ambulante Maßnahmen gemeint. Es kommt auf die Art Ihrer Erkrankung an. Sie sind wohl derzeit nicht reha-fähig. Legen Sie Widerspruch gegen den Bescheid ein und Ihr Hausarzt oder Facharzt soll schriftlich bestätigen, weshalb z.B. eine Krankenhausbehandlung nicht angezeigt ist. Im Widerspruchsverfahren wird gleichzeitig geprüft, welches Leistungsvermögen Sie noch haben. Deshalb erübrigt sich eigentlich zur Zeit ein Rentenverfahren. Sie können auch einen Rentenantrag stellen, aber üblicherweise wird dann auf die Kenntnise aus dem Reha-Verfahren zurückgegriffen. Dann sind Sie genause nass wie vorher.
GroKoam 10.01.2017 | 15:01
Zitat von Herz1952 anzeigen
Herz1952 schrieb

Hallo =//=,

ich schrieb "ich gehe mal davon aus..." ansonsten ist das mit der Krankenkasse und KG eigentlich hinfällig.

Sie ist aber seit 4 Monaten im Krankenstand. Was ich natürlich aufgrund des Beitrages nicht wusste. Kann bedeuten, dass Sie seit 4 Monaten nicht mehr arbeiten kann, wer zahlt dann, wenn noch nicht ausgesteuert? Es entspricht dann der Erfahrung, dass da jemand auf KG angewiesen ist.

Bei wem wurde die Reha beantragt? Wenn Sie die Zeit erfüllt hat (15 Jahre RV), dann zahlt bestimmt nicht die KK. Meine Frau könnte noch mit 64 eine Reha beantragen - bei der Krankenkasse, die aber das sofort an die RV weiterleiten würde. Obwohl Sie seit Jahren nicht mehr versicherungspflichtig arbeitet.

Wenn allerdings Moni Rohte keinen Anspruch auf Reha bei der RV hätte, wäre dies jetzt auch keine Angelegenheit der RV, sondern der Krankenkasse.

Thema nur umfangreich behandelt :-).

PS: mich hat die Krankenkasse tatsächlich mal betrügen wollen. Es gab ein Gerichtsurteil, dass auch in meinem Fall keine Verweisungstätigkeit gemacht werden durfte. Ich wusste zwar, dass eigentlich die KG-Zahlung weiterlaufen müsste, weil die Kündigungszeit nicht abgelaufen war, aber der Renten- und Sozialversicherungsberater hatte dieses Urteil schon in seiner Datenbank. Daraus lässt sich schließen, dass solche Sachen vor dem Urteil vorkamen, als auch danach, wenn niemanden aufgefallen ist, dass es dass die KG-Einstellung nicht geben dürfte. Recht hat man nicht, Recht muss man bekommen. Dies ist der oberste Grundsatz Rechtsgrundsatz in Deutschland. So was wird überall ausgenutzt, wo es um Geld oder Leistungen geht.

Das war auch der erste Satz meiner Rechtsvorlesungen. Der zweite ist vielleicht etwas schockierend: Wenn man jemanden tötet und es wird nicht nachgewiesen, gilt man rechtlich als unschuldig.

Na, wieder mal die Farbe der Pillen verwechselt?
Moni Rotheam 10.01.2017 | 15:14
Als erstes möchte ich mich für die abgegebenen Antworten recht herzlich bedanken, wenngleich sie doch auch etwas in sich im Widerspruch sind, was nun meine weitere richtige Vorgehensweise betrifft? Ich sollte wahrlich sicher noch erwähnen, dass ich die Reha aus eigenen Stücken, d.h. ohne ausdrücklichen Hinweis der KK gestellt habe, sowie das der ablehnende Bescheid zur Reha unter dem Hinweis "Krankenhausbehandlung für angezeigt" zitiert. Ich bin infolge jetzt 4 Monate im Krankenstand und nach eigenem Befinden sowie auch Auskünften und Prognosen meiner beh. Ärzte am Ende meiner "Kraft", auch auf das Erwerbsleben bezogen. Meinem jetzigen Zustand gehen jahrzehntelange, sich immer weiter und mehr aufbauende Krankheiten voraus, die ich zwar, wenngleich auch mit hohen Fehlzeiten, im Berufsleben bisher noch ableisten konnte, nur sehe ich jetzt auch für mich, keine Perspektive mehr, jemals wieder so gesund zu werden, als das ich wieder vollschichtig ins Berufsleben zurückkehren könnte und eine Reha eventl. nur zur Linderung best. Erkrankungen beigetragen hätte. Vielleicht darf ich noch anmerken, ich bin jetzt 51 Jahre, seit 15 Jahren zu 50% Schwerbehindert, seit 28 Jahren in der selben Firma in ungekündigter Stellung und hab durchgehend seit meinem 16. Lebensjahr (außer leider der vielen krankheitsbedingten Ausfälle im Laufe der letzten Jahre) gearbeitet. Der Bezug einer EMR wäre nat. eine große finanz. Einbuße, jedoch würde sie mir eventl. auch etwas mehr Lebensqualität mit und zu meinen Erkrankungen zurückgeben, was letztendlich unbezahlbar ist. Nochmals vielen Dank für ihr entgegengebrachtes Interesse, ihre Meinungen und Lösungsvorschläge und vielleicht erhalte ich ja doch noch den ein oder anderen Ratschlag für meinen weiteren richtigen Weg im Hinblick auf Rehaleistung bzw. EMR und wünsche allen Lesern hier, allseits beste Gesundheit.
Herz1952am 10.01.2017 | 15:50
Hallo =//=, ich schrieb "ich gehe mal davon aus..." ansonsten ist das mit der Krankenkasse und KG eigentlich hinfällig. Sie ist aber seit 4 Monaten im Krankenstand. Was ich natürlich aufgrund des Beitrages nicht wusste. Kann bedeuten, dass Sie seit 4 Monaten nicht mehr arbeiten kann, wer zahlt dann, wenn noch nicht ausgesteuert? Es entspricht dann der Erfahrung, dass da jemand auf KG angewiesen ist. Bei wem wurde die Reha beantragt? Wenn Sie die Zeit erfüllt hat (15 Jahre RV), dann zahlt bestimmt nicht die KK. Meine Frau könnte noch mit 64 eine Reha beantragen - bei der Krankenkasse, die aber das sofort an die RV weiterleiten würde. Obwohl Sie seit Jahren nicht mehr versicherungspflichtig arbeitet. Wenn allerdings Moni Rohte keinen Anspruch auf Reha bei der RV hätte, wäre dies jetzt auch keine Angelegenheit der RV, sondern der Krankenkasse. Thema nur umfangreich behandelt :-). PS: mich hat die Krankenkasse tatsächlich mal betrügen wollen. Es gab ein Gerichtsurteil, dass auch in meinem Fall keine Verweisungstätigkeit gemacht werden durfte. Ich wusste zwar, dass eigentlich die KG-Zahlung weiterlaufen müsste, weil die Kündigungszeit nicht abgelaufen war, aber der Renten- und Sozialversicherungsberater hatte dieses Urteil schon in seiner Datenbank. Daraus lässt sich schließen, dass solche Sachen vor dem Urteil vorkamen, als auch danach, wenn niemanden aufgefallen ist, dass es dass die KG-Einstellung nicht geben dürfte. Recht hat man nicht, Recht muss man bekommen. Dies ist der oberste Grundsatz Rechtsgrundsatz in Deutschland. So was wird überall ausgenutzt, wo es um Geld oder Leistungen geht. Das war auch der erste Satz meiner Rechtsvorlesungen. Der zweite ist vielleicht etwas schockierend: Wenn man jemanden tötet und es wird nicht nachgewiesen, gilt man rechtlich als unschuldig.
KSCam 10.01.2017 | 16:26
Liebe Moni, Sie sollte sich darüber klar werden was Sie wollen. Eine Reha, weil Sie glauben dadurch kann Ihre Erwerbsminderung so verbessert werden dass Sie wieder arbeiten können? Dann macht es Sinn mit einem Widerspruch gegen die Ablehnung anzugehen. Glauben Sie nicht daran wieder arbeiten zu können, macht ein Widerspruch nicht wirklich Sinn. Dann wäre es konsequent die Rente zu beantragen. Was dabei rauskommt steht in den Sternen - das weiß keiner im Forum. Alles Gute
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