Hallo tom,
die Auslegung der Rentenversicherungsträger zum Vertrauensschutz finden Sie z. B. hier:
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_235R3
Am besten ist es natürlich, Ihre Altersteilzeitvereinbarung beim zuständigen Rententräger einzureichen und um Prüfung des Vertrauenschutzes zu bitten - dann haben Sie eine verlässliche Aussage.