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Hilfe zum Lebensunterhalt + Rente

von Samuel19.07.2007 | 19:58
1412 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wie wird das verrechnet? Kann ich etwas von der befristeten Rente bis 2009 Ende behalten oder war das ein Fehler sie eingereicht zu haben? Bekomme ich bei 669,11 euro Rente noch Hilfe zum Lebensunterhalt oder muss ich bei diesem Betrag selbst für Wohnungskosten aufkommen? Mfg Samuel

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Samuel,

leider kann auch ich Ihnen diese Frage im Rahmen dieses Forums nicht beantworten. Insoweit kann ich nur auf den Hinweis von KSC verweisen.

2 Antworten

KSCam 19.07.2007 | 20:07
ich sehe keine Frage, die ein Online Forum beantworten kann. Ob irgendwas irgendwie verrechnet wird, kann Ihnen nur Ihr Rentensachbearbeiter, der den Fall bearbeitet beantworten. Und über zusätzliche Leistungen wie Wohngeld oder Hilfen zum Lebensunterhalt entscheiden die örtlichen Grundsicherungsämter oder Sozialämter und nicht die Rentenversicherung.
Antoniusam 19.07.2007 | 21:53
Wenn Sie alleinstehend sein sollten, dürfte bei einem Einkommen von 670 € wohl kaum noch ein Anspruch auf ergänzende Sozialleistungen bestehen. (Außer Wohngeld vielleicht.)
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