Hallo Thomas123,
die Förderung eines höhenverstellbaren Schreibtisches ist prinzipiell im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben möglich, wenn die Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet ist. Sie müssen hierbei die auf der Internetseite der DRV vorhandenen Vordrucke "Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" ausfüllen und entsprechende medizinische Unterlagen oder einen Befundbericht Ihres behandelnden Orthopäden vorlegen (Ausnahme im Entlassungsbericht wird ein solcher bereits empfohlen - die Entscheidung trifft jedoch der Arzt der DRV). Die DRV beteiligt sich im Rahmen eines Höchstbetrages von 800 Euro, nur in ganz besonders gelagerten medizinisch begründeten Einzelfällen darüber.