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Experten-Antwort

Hilfsmittel: Höhenverstellbarer Tisch

von Thomas12308.04.2015 | 21:15
989 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag. Ich arbeite fast ausschließlich in Sitzen. Während der Reha wurde mir empfohlen, einen höhenverstellbaren Tisch zu beantragen, damit ich zwischen stehender und sitzender Tätigkeit wechseln kann. Wie hoch ist die Beteiligung der Rentenversicherung und in welcher Weise muss der Antrag gestellt werden (spezielles Formular?) Mir wurde gesagt: Bis zu 1.000 Euro. Gibt es auch eine prozentuale Selbstbeteiligung? Ich konnte leider keine Broschüre finden, in der dieses Thema im Klartext behandelt wurde und möchte nicht noch mehr Zeit durch mehrfache Einreichung von Anträgen verlieren. Herzlichen Dank für Ihre kurze Auskunft. Th. p.s.: Falls relevant: Der Träger ist "Deutsche Rentenversicherung Bund".

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Thomas123,

die Förderung eines höhenverstellbaren Schreibtisches ist prinzipiell im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben möglich, wenn die Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet ist. Sie müssen hierbei die auf der Internetseite der DRV vorhandenen Vordrucke "Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" ausfüllen und entsprechende medizinische Unterlagen oder einen Befundbericht Ihres behandelnden Orthopäden vorlegen (Ausnahme im Entlassungsbericht wird ein solcher bereits empfohlen - die Entscheidung trifft jedoch der Arzt der DRV). Die DRV beteiligt sich im Rahmen eines Höchstbetrages von 800 Euro, nur in ganz besonders gelagerten medizinisch begründeten Einzelfällen darüber.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

W*lfgangam 08.04.2015 | 22:32
Hallo Thomas123, via Google "höhenverstellbarer tisch teilhabe am arbeitsleben" finden Sie alles Weitere. Gruß w.
Thomas123am 09.04.2015 | 20:44
Herzlichen Dank für die umfassende Beantwortung meiner Frage. Beste Grüße Thomas123
Deutsche Rentenversicherung
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