Hallo Katrin Neumann,
die Hinterbliebenenabsicherung bleibt erhalten. Bei einem Todesfall vor dem vollendetem 62. Lebensjahr kämen durch die Zurechnungszeit noch Entgeltpunkte hinzu.
Beispiele: Todesfall im Alter von 40 Jahren bedeutet 22 Jahre Zurechnungszeit
Todesfall im Alter von 50 Jahren bedeutet 12 Jahre Zurechnungszeit
Todesfall im Alter von 62 Jahren bedeutet keine Zurechnungszeit
Diese Beispiele sollen verdeutlichen, dass die Hinterbliebenenabsicherung im Laufe der Zeit betragsmäßig geringer wird, wenn der Selbständige keine Beiträge zahlt.