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Hinterbliebenenrente

von wanderer16.12.2008 | 13:49
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Könnten Sie uns bitte zum besseren Verständnis an unseren Beispiel zur Witwer bzw. Witwen Rente anhand dieser Zahlen geben Altes recht Heirat 1970 Frau geb. 1952 Rente ab 60 Jahren (09.2012) weg. SbH bereits gekürzt. Brutto Rente 1200€, ZVK 400€ Mann geb. 1947 Renter seit 2007, Brutto Rente 1780€, Betr.Rente 300€ Zinseinkünfte altes Recht Ohne Berechnung. Frage wie Hoch ist für Mann/Frau im Falle eines Falles die jeweilige Brutto Witwer/en Rente. Danke

4 Antworten

Rosannaam 16.12.2008 | 14:58
Hallo wanderer, was die gesetzliche RV angeht, bestehen folgende Ansprüche (im Groben ausgedrückt!): 1. Ehefrau bekommt als Witwe 60 % aus der Brutto-Rente des verst. Ehemannes von 1.780,- EUR = 1068,- EUR ihr Einkommen (Rente von 1200,- EUR brutto, maßgebend ist aber die NETTO-Rente!) wird in Höhe von 40 % des den Freibetrag übersteigenden Betrages auf die Witwenrente angerechnet. Beispiel: ihre Netto-Altersrente 1000,- EUR ./. Freibetrag z.Zt. (im Westen): 701,18 EUR > Differenz 298,82 EUR, davon 40 % 119,53 EUR 1068,- EUR ./. 119,53 EUR = 948,47 EUR Brutto-Witwenrente 2. Ehemann bekommt als Witwer ebenfalls 60 % aus der Brutto-Rente der verst. Ehefrau von 1200,- EUR = 720,- EUR sein Einkommen wird wie oben auf die Witwerrente angerechnet. Beispiel: seine Netto-Rente 1600,- EUR ./. 701,18 EUR = 898,82 EUR; davon 40 % = 359,53 EUR Von der Bruttowitwerrente wird dieser Betrag abgezogen, so daß noch 360,47 EUR brutto verbleiben. Da es sich jeweils um eine Witwen- und Witwerrente nach altem Recht handelt, werden weder Zusatzrenten noch Zinseinkünfte auf die W-Renten angerechnet. Von den BRUTTO-Hinterbliebenenrenten gehen dann noch die KV- und Pflegebeiträge ab. Von den Versorgungsträgern der Zusatz- und Betriebsrente werden in der Regel auch Hinterbliebenen-Versorgungen gezahlt. Bzgl. der Höhe müßten Sie sich dort erkundigen. MfG Rosanna.
Rosannaam 17.12.2008 | 15:52
Ja, diese verflixten 3 % hab´ ich doch tatsächlich wieder unterschlagen! ;-)) Danke für die Berichtigung.
wandereram 17.12.2008 | 19:13
Danke für Ihre Antworten ! Sind die 3% Steuerentlastungsanteil eine Pauschale oder ändert sich der % Anteil ? z.B. Höhe der steuerpflichtigen Rente zur Zeit 56 % in 2008 Was will man damit eigentlich ausgleichen bzw. erreichen ?
Rosannaam 19.12.2008 | 12:59
Mit Wirkung vom 01.07.2007 ist wegen der für die Berechnung aus dem Alterseinkünftegesetz resultierenden steuerlichen Mehrbelastung bei Rentenbeginn vor dem Jahre 2011 ein zusätzlicher Pauschalabzug von 3 % eingeführt worden.
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