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Hinterbliebenenrente und Betriebsrente

von Chris28.01.2018 | 12:30
434 Ansichten
2 Antworten

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Guten Tag, sehe ich das richtig, dass nach neuem Hinterbliebenenrecht eine Betriebsrente für 12 Monate mit 1/12 der Auszahlungssumme voll (abzgl. des Freibetrags) auf die Hinterbliebenenrente angerechnet wird, wenn diese zur einmaligen Auszahlung kommt ? Vielen Dank und freundliche Grüße Chris

2 Antworten

zeldaam 28.01.2018 | 19:52
Hallo Chris, wenn es tatsächlich eine Betriebsrente ist, könnte es aber auch zu einer dauerhaften Anrechnung kommen --> siehe hier allerletzter Absatz.... http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB4_… MfG zelda
-am 29.01.2018 | 10:57
Hallo Chris, bei Anwendung des sogenannten Neuen Hinterbliebenenrechts sind Einnahmen aus Versicherungen als Vermögenseinkommen auf die Hinterbliebenenrente anzurechnen. Dabei gilt einmaliges Vermögenseinkommen als die für den Monat der Zahlung folgenden 12 Kalendermonate als erzielt und wird für diese Zeit in Höhe von einem Zwölftel angerechnet. Bitte beachten Sie, dass sich die Anrechnung des einmaligen Vermögenseinkommen nur dann auf die Höhe der Hinterbliebenenrente auswirkt, wenn das Einkommen den Freibetrag (von derzeit 819,19 Euro + ggf. 173,77 Euro für jedes waisenrentenberechtigtes Kind) übersteigt. Für weitere Fragen können Sie sich gerne an eine Auskunfts- und Beratungsstelle vor Ort wenden.
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