noch eine Nachfrage gestellt und fürchte, die geht so weit "hinten" unter. Deshalb hier nochmal ein Verweis darauf.
Liebe Grüße Kerstin
19.03.2012, 13:07
Experten-Antwort
Nur die Leiden, wegen derer Sie sich für erwerbsgemindert halten bzw. die sich auf Ihre Erwerbsfähigkeit auswirken – und somit natürlich auch nur die in diesem Zusammenhang stehende ärztlichen Unterlagen bzw- Ärzte – sollten von Ihnen vorgelegt/angegeben werden.