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Experten-Antwort

Hinzurechnung bei Witwenrente

von SChristian14.11.2012 | 10:32
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4 Antworten

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Meine Mutter erhält seit dem Tod meines Vaters vor 4 Monaten die große Witwenrente. Auf die laufenden Bezüge wird 40% ihres Einkommen aus selbständiger Arbeit unter Berücksichtigung eines Freibetrags (39,8%) angerechnet. Ab dem nächsten Jahr bekommt sie ihre Altersrente, muss aber zunächst noch selbständig tätig bleibe. Hieraus meine Frage: Wieviel (in %) ihrer Altersrente wird auf die Witwenrente angerechnet? Sie ist Jahrgang 1948

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ergänzend zur vorherigen Antwort ist anzumerken, dass die Pauschalabzug bei Altersrenten, die vor dem 01.01.2011 begonnen haben, statt 14% 13% beträgt.

Siehe hierzu insbesondere Bl. 5 und Bl. 7 der folgenden Broschüre der Deutschen Rentenversicherung:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232624/publicationFile/49671/hinterbliebener_hinzuverdienst.pdf

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Für die Versicherte war mein Hinweis auf die früher geltende 13%-Regelung nicht hilfreich.

Vielleicht können jedoch interessierte Mitleser, die bereits seit 2010 oder früher Altersrentner sind, meine Ergänzung auf sich beziehen.

Im Grunde wollte wollte ich lediglich durch den Hinweis auf die Broschüre Ihre Aussage untermauern.

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2 Antworten

Sachbearbeiter DRV Bereich Rehaam 14.11.2012 | 11:57
Der Rentenbetrag wird pauschal um 14 % gekürzt. Der danach den Freibetrag übersteigende Anrechnungsbetrag wird i.H.v. 40 % angerechnet.
Sachbearbeiter DRV Bereich Rehaam 14.11.2012 | 15:51
Das ist richtig Herr Experte, aber in der Fragestellung wurde erwähnt, dass die Altersrente erst nächstes Jahr beginnt, daher hab ich diesen Punkt absichtlich weggelassen!
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