Ergänzend zur vorherigen Antwort ist anzumerken, dass die Pauschalabzug bei Altersrenten, die vor dem 01.01.2011 begonnen haben, statt 14% 13% beträgt.
Siehe hierzu insbesondere Bl. 5 und Bl. 7 der folgenden Broschüre der Deutschen Rentenversicherung:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232624/publicationFile/49671/hinterbliebener_hinzuverdienst.pdf