Ab dem Zeitpunkt des Bezugs der vorzeitigen Altersrente sind dafür Hinzuverdienstgrenzen (§ 34 Sozialgesetzbuch VI)zu beachten.
Um immer die Altersrente in ungekürzter Höhe erhalten zu können dürfen Sie maximal 350 Euro/Monat hinzuverdienen. Ein zweimaliges Überschreiten bis zum Doppelten dieser Grenze pro Kalenderjahr beeinflusst dies - grundsätzlich - nicht.
Näheres dazu, sowie die individuelle Höhe der für Sie geltenden Hinzuverdienstgrenzen kann Ihnen der für Sie zuständige Rentenversicherungsträger mitteilen - bzw. sind diese im Rentenbescheid ersichtlich.
Beachten Sie bitte, jede Aufnahme einer Beschäftigung neben der Rente dem RV Träger unverzüglich mitzuteilen, und verwechseln Sie bitte nicht die Grenze für Geringfügigkeit 400 Euro/Monat mit der für die ungekürzte Altersrente geltenden 350 Euro/Monat....
MfG