Hallo Felix,
für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung gilt eine Hinzuverdienstgrenze von 350,00 EUR (brutto) monatlich.
Dabei darf die Hinzuverdienstgrenze zweimal im Jahr bis zum Doppelten überschritten werden, d. h. Sie dürfen
in zwei Monaten im Jahr bis zu 700,00 EUR hinzuverdienen.
Für die gearbeitete Stundenzahl gilt folgendes:
Eine Beschäftigung ist immer rentenunschädlich, wenn Sie weniger als drei Stunden täglich oder fünfzehn Stunden
wöchentlich umfasst. Soweit die Hinzuverdienstgrenze von 350,00 EUR nicht überschritten wird, wird die Einhaltung der Stundenzahl grundsätzlich unterstellt.
Ist das Arbeitentgelt jedoch höher, wird überprüft, ob noch eine volle Erwerbsminderung vorliegt.