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Hinzuverdienst 400,00Euro

von Dieter12.03.2010 | 08:28
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5 Antworten

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Sehr geehrte Experten , als Altersrentner kann ich 400,00Euro zur Vollrente ( Altersrente mit Abschlag)hinzuverdienen. Was gilt als Hinzuverdienst ? 1.ist es nur der versteuerte Bruttolohn?z.B.300,00Euro 2.oder ist es der Gesamtbruttoverdienst d.h. versteuerter Bruttolohn + nicht versteuerte und beitragsfreie Zuschläge ( Nacht- , Sonntags-, Feiertagszuschläge ) z.B.300,00Euro + 170,00Euro =470.00Euro Sind die 470,00Euro Rentenschädigend ? Gruß Dieter

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Steuerfreie und beitragsfreie Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge bleiben außen vor, wenn der Grundlohn von 25,- Euro nicht überschritten wird. Wenn Sie die Arbeitsan-weisung gefunden haben, lohnt es sich auch, bei § 14 SGB IV nachzuschlagen. ;-)

4 Antworten

Hinzuverdienstam 12.03.2010 | 12:42
In Ihrem Fall werden nur die 300,00 Euro angerechnte. Steuer- und beitragsfreie Zuschläge sind kein Hinzuverdienst nach § 34 SGB VI.
Dieteram 12.03.2010 | 14:38
Hi Hinzuverdienst , leider kann ich aus §34 SGB VI es nicht so eindeutig erlesen wie Sie es beschreiben in Ihren Artikel. Gruß Dieter
Hinzuverdienstam 12.03.2010 | 14:48
Hallo Dieter, im Gesetz steht das auch nicht so detailliert. Aber in der Arbeitsanweisung zum § 34 SGB VI, Abschn. R3.4 können Sie das nachlesen. http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Gruß
Dieteram 12.03.2010 | 15:39
Hi Hinzuverdienst und Experte , vielen Dank für Ihre sachlichen und wertvollen Antworten . Als nicht Fachmann i.o. g. Sachverhalten kann man nun auch verstehen und argumentieren. Gruß Dieter
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