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Experten-Antwort

Hinzuverdienst

von polarschnee01.12.2013 | 19:15
1298 Ansichten
4 Antworten

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Guten Abend, ich bin 63 und beziehe eine vorgezogene Altersrente. Kann ich zu den möglichen 450 € monatlichem Hinzuverdienst noch weitere 50 € für vom Arbeitgeber erstattete Fahrkosten beziehen, weil diese Sozialversicherungsfrei sind? Oder muß ich eine Rentenkürzung befürchten? Die möglichen 2x 450 € habe ich bereits augeschöpft.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 03.12.2013 | 08:15

Den Ausführungen von Schalke schließen wir uns an.

Fahrtkostenzuschüsse des Arbeitgebers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind Arbeitsentgelt und somit auch als Hinzuverdienst zu berücksichtigen, sofern sie lohnsteuerpflichtig sind.

Sind die Fahrtkostenzuschüsse des Arbeitgebers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte lohnsteuerfrei oder bei Zahlung zusätzlich zum vereinbarten Lohn pauschal versteuert nach § 40 Abs. 2 S. 2 EStG sind sie kein Arbeitsentgelt und daher auch nicht als Hinzuverdienst zu berücksichtigen.

Sie haben angegeben, dass Ihre Fahrkostenzuschüsse sozialversicherungsfrei sind, daraus könnte man schließen, dass es sich dabei nicht um Arbeitsentgelt handelt. Dann wären Sie auch nicht in der Entgeltmeldung enthalten und nicht als Hinzuverdienst zu berücksichtigen.

Bitte klären Sie den genauen Sachverhalt noch einmal mit Ihrem Arbeitgeber.

3 Antworten

Schalkeam 01.12.2013 | 22:44
Fahrtkostenzuschüsse des Arbeitgebers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wenn sie lohnsteuerpflichtig sind gehören sie zum Entgelt. Fahrtkostenzuschüsse des Arbeitgebers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, soweit lohnsteuerfrei oder bei Zahlung zusätzlich zum vereinbarten Lohn mit Pauschalversteuerung gehören nicht zum Entgelt. Ich empfehle beim Arbeitgeber zu klären wie die Fahrtkosten versteuert werden.
polarschneeam 02.12.2013 | 18:03
Hallo Schalke, danke für die Antwort. Wie sollte denn die jährliche Bescheinigung vom Arbeitgeber für die RV gestaltet sein, damit es nicht zu Verwirrungen kommt, bei 450 € Gehalt plus 50 € Fahrkostenerstattung? Gesondert angeben oder Fahrkostenerstattung weglassen?
Schalkeam 02.12.2013 | 21:43
Wie werden denn Fahrtkosten versteuert. Nur wenn diese Frage beantwortet ist feststellbar, ob es Entgelt ist oder nicht. Noch mal der Hinweis bitte mit dem Arbeitgeber abklären. Danach kann die Frage ob es zum Überschreiten des Hinzuverdienstes kommt mit der bereits gegeben Antwort selbst beantworten.
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