Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenDen Ausführungen von Schalke schließen wir uns an.
Fahrtkostenzuschüsse des Arbeitgebers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind Arbeitsentgelt und somit auch als Hinzuverdienst zu berücksichtigen, sofern sie lohnsteuerpflichtig sind.
Sind die Fahrtkostenzuschüsse des Arbeitgebers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte lohnsteuerfrei oder bei Zahlung zusätzlich zum vereinbarten Lohn pauschal versteuert nach § 40 Abs. 2 S. 2 EStG sind sie kein Arbeitsentgelt und daher auch nicht als Hinzuverdienst zu berücksichtigen.
Sie haben angegeben, dass Ihre Fahrkostenzuschüsse sozialversicherungsfrei sind, daraus könnte man schließen, dass es sich dabei nicht um Arbeitsentgelt handelt. Dann wären Sie auch nicht in der Entgeltmeldung enthalten und nicht als Hinzuverdienst zu berücksichtigen.
Bitte klären Sie den genauen Sachverhalt noch einmal mit Ihrem Arbeitgeber.
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