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Experten-Antwort

Hinzuverdienst

von Klempner24.09.2020 | 08:33
56 Ansichten
3 Antworten

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Gilt für selbständige im Jahr 2020 auch die Hinzuverdienstgrenze von 44.590 EURO im Jahr bei vorgezogener Altersrente?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 24.09.2020 | 09:15

Hallo Klempner,

nein. Diese Grenze wurde bedingt durch Corona für 2020 gesetzlich von 6.300 EUR auf 44.590 EUR jährlich angehoben. Diese Regelung hat der Gesetzgeber nur für dieses Jahr getroffen.

2 Antworten

Klempneram 24.09.2020 | 09:29
Lieber Experte, da haben Sie wohl meine Frage nicht verstanden, ich habe ja auch für 2020 gefragt und ob es auch für selbständige gilt.
W°lfgangam 24.09.2020 | 20:49
Hallo Klempner, ja! Diese Hinzuverdienstgrenze gilt auch für den steuerrechtlichen Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit für das Jahr 2020 bei einer vorgezogenen Altersrente. Der Experte war um 08:33 Uhr wohl noch nicht richtig ausgeschlafen ;-) Gruß w.
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