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Experten-Antwort

Hinzuverdienst aus selbstständiger Tätigkeit beitragsfrei bei KVdR?

von Gisela Bündchen06.01.2021 | 17:56
1041 Ansichten
7 Antworten

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Wieviel kann ich als pflichtversicherte Altersrentnerin selbständig hinzuverdienen, ohne dass dafür bei der Krankenversicherung zusätzliche Beiträge erhoben werden?

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gisela Bündchen,

bitte wenden Sie sich zur Klärung Ihrer Frage an Ihre Krankenkasse.

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Gruß

Ihr Admin

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5 Antworten

KSCam 06.01.2021 | 18:20
Das fragen Sie doch besser Ihre Krankenkasse.
Ralfam 06.01.2021 | 18:26
Es geht um die Krankenversicherung der Rentner. Das sollte hier doch wohl beantwortet werdne können, oder?
oder soam 06.01.2021 | 18:44
guckst Du hier: https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversich… 'Arbeitseinkommen' ist der Verdienst aus selbständiger Tätigkeit - ggf. gilt ein anderer/geringerer Beitragssatz; alle relevanten Einnahmen max. bis zur Beitragsgrenze der KV; Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung liegt 2021 bei 58.050 Euro (monatlich 4.837,50 Euro). Die Versicherungspflichtgrenze liegt bei 64.350 Euro (monatlich 5.362,50 Euro).
KSCam 06.01.2021 | 22:15
danke @KK für die freundliche Unterstützung. :)
Gefundenam 10.01.2021 | 17:20
"Wenn Sie die Regelaltersgrenze bereits erreicht haben, können Sie grundsätzlich unbegrenzt zusätzlich verdienen, ohne dass es Ihnen auf die Rentenbezüge angerechnet wird. Was die Krankenversicherung angeht, so zahlen Sie bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit auf Ihr Arbeitseinkommen den vollen Beitragssatz, während Ihre Rentenbezüge der ermäßigten Krankenversicherung der Rentner unterliegen. Sollte die Krankenkasse Ihre Selbstständigkeit als hauptberuflich einstufen, müssen Sie sich jedoch selbst versichern und können die Vorteile aus der günstigen Krankenversicherung der Rentner nicht mehr nutzen." Quelle: https://selbststaendigkeit.de/news/grundertipps/nebenjob-selbsta…
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