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Experten-Antwort

Hinzuverdienst b. Rente für schwerbehinderte Menschen

von Doro26.01.2021 | 14:05
98 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ich erhlate eine Rente für schwerbehinderte Menchen und würde gerne etwas dazu verdienen. 1. normal 450 Euro aber 2021 wegen Corona kann man mehr dazu verdienen ?! 2. bekomme ich dann meine Rente gekürzt? 3. den Hinzuverdienst muß ich melden !? - formlos oder gibt es ein Formular - wohin muß ich das schicken ? - kann ich das online erledigen? Freundliche Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Doro,

„Siehe hier“ hat Ihre Frage bereits zutreffend beantwortet. Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auch in der Broschüre „Altersrentner: Soviel können Sie hinzuverdienen“ unter

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/altersrentner_hinzuverdienst.pdf?__blob=publicationFile&v=22

und in der aktuellen Information der Deutschen Rentenversicherung zur vorübergehenden Anhebung der Hinzuverdienstgrenze in 2021 unter

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Home/Corona_Blog/210112_hinzuverdienstgrenze_erhoeht.html

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

2 Antworten

Siehe hieram 26.01.2021 | 14:14
Hallo Doro, 1. ja, in 2021 dürfen Sie bis zu 46.060,00 EUR zu Ihrer Rente hinzuverdienen 2. ohne dass Ihre Rente deshalb gekürzt wird 3. den Hinzuverdienst müssen Sie melden (Mitwirkungspflicht siehe Bescheid zu Ihrer Rente), das können Sie formlos machen und hierzu auch das online-Kontaktformular nutzen. hier ganz unten auf der Seite: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ Aus heutiger Sicht gilt dann für 2022 wieder die erlaubte Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 6.300,00 EUR/Jahr. Achten Sie entsprechend zum Jahresende auf evtl. Gesetzesänderungen und teilen Sie der DRV dann ebenfalls mit, wenn Sie dann entsprechend weniger arbeiten. Viel Spaß bei der Arbeit und alles Gute!
senf-dazuam 26.01.2021 | 14:22
Hallo Doro! Den Hinzuverdienst sollten Sie der DRV mitteilen; im Rentenbescheid steht auch, dass Sie dies tun müssen. Für 2021 ist die Hinzuverdienstgrenze der Altersrenten erhöht worden. Normalerweise liegt diese bei 6300 Euro im Kalenderjahr. Wenn Sie diesen Betrag dann überschreiten, wird die Rente gekürzt. Von dem die Hinzuverdienstgrenze übersteigenden Betrag werden 40% angerechnet. Weitere Infos erhalten Sie unter https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-R… Jenseits der Regelaltersgrenze können Sie unbegrenzt zur Rente hinzuverdienen.
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