Grundsätzlich muss Ihr Arbeitgeber 2 % Pauschalsteuer entrichten. Nur wenn Sie eine Steuerkarte vorlegen, braucht er die Pauschalsteuer nicht abführen. Ihr Arbeitsentgelt ist aber dann bei Ihnen steuerlich als "Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit" zu berücksichtigen. An die Krankenkasse muss Ihr Arbeitgeber 13% (Haushaltsbeschäftigung 5%) abführen, sofern Sie gesetzlich krankenversichert oder familienversichert sind.