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Hinzuverdienst Erwerbsminderungsrente

von Joachim30.03.2009 | 10:49
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Ich erhalte eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in Höhe von 300 € netto. Außerdem bekomme ich noch eine SED Opfer-Rente, eine Witwenrente ( 250 €) und verdiene ca 800 € (brutto) im Monat. Nun soll ich meinen Hinzuverdienst nachweisen. Muss ich mit einer Rentenkürzung oder gar Rentenentzug rechnen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Joachim,

die Hinzuverdienstgrenzen für die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung sind individuell zu ermitteln. Die Formel für den Hinzuverdienst bei voller Rente

wegen teilweiser Erwerbsminderung lautet: 0,23 x Bezugsgröße (2520 EUR) x Entgeltpunkte f. Hinzuverdienst mindestens 1,5 = mtl. Hinzuverdienstgrenze.

Die Entgeltpunkte für den Hinzuverdienst finden Sie in Ihrem Rentenbescheid. Wenn man davon ausgeht, dass mindestens 1,5 Entgeltpunkte zugrunde gelegt werden, ergibt sich eine Hinzuverdienstgrenze von 869,40 EUR. Die Opferrente wird nicht angerechnet, da es sich um eine Entschädigungsleistung handelt. Bei der Witwerrente wird allerdings der Hinzuverdienst von 800 EUR und die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung angerechnet.

Es gibt hierbei einen Freibetrag von 701,18 EUR mtl. (alte Bundesländer) und 616,18 EUR mtl. (neue Bundesländer). Sofern dieser Freibetrag von dem Hinzuverdienst und der Erwerbsminderungsrente überschritten werden, werden von dem über dem Freibetrag liegenden Teil 40 % auf die Witwerrente angerechnet. In Ihrem Fall sähe die Berechnung wie folgt aus:

Hinzuverdienst brutto 800 EUR abzügl. 40 % Pauschalabzug 320 EUR verbleiben = 480 EUR

Einkommen aus Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung = 300 EUR

Gesamteinkommen: = 780 EUR

Ich gehe davon aus, dass Sie in den neuen Bundesländern leben und lege daher den Freibetrag von 616,18 EUR zugrunde. Sie liegen mit Ihrem zu berücksichtigenden Einkommen von 780 EUR somit um 163,82 EUR über dem Freibetrag. Von diesen 163,82 EUR werden 40 % auf die Witwerrente angerechnet, so dass sich der Betrag der Witwerrente um 65,53 EUR reduzieren dürfte.

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