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Experten-Antwort

Hinzuverdienst Erwerbsminderungsrente

von Chamomila18.03.2013 | 11:10
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2 Antworten

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Ich habe eine Frage zum Hinzuverdienst bei voller Erwerbsminderung. Ich könnte einen Job annehmen bei dem ich brutto 504 Euro verdiene, also mehr als die erlaubten 450 Euro. Dh. ich muss das ja dann melden. Wie läuft das dann, wird dann die komplette Rente gestrichen, oder kriege ich dann eine Teilrente. Meine Rente ist allgemein sehr nieder, da ich erst 37 Jahre alt bin. Ist das Verfahren aufwendig? Ich kann auch momentan noch nicht sagen ob ich diesen Job gesundheitlich durchhalten kann es ist nur ein Versuch, aber auch aus der Geldnot heraus. Wie würde das laufen? Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Chamomilla,

grundsätzlich möchte ich der Antwort von „oder so“ zustimmen. Unabhängig davon könnte aber auch entscheidend sein, welcher Art die Erwerbsminderungsrente ist (Stichwort: Vorliegen voller Erwerbsminderung aufgrund Verschlossenheit des (Teilzeit-)Arbeitsmarktes). Versicherte, die eine Rente wegen voller Erwerbsminderung wegen eines verschlossenen Arbeitsmarktes beziehen, haben hierauf (auch dem Grunde nach) keinen Anspruch mehr, sobald sie auf einem Teilzeitarbeitsplatz - entsprechend ihres Leistungsvermögens oder aber auf Kosten ihrer Gesundheit - mit einer Arbeitszeit von mindestens 3 Stunden täglich tatsächlich tätig sind. Es besteht dann ab Aufnahme der Beschäftigung aufgrund des festgestellten Leistungsvermögens lediglich ein Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Die Einkünfte aus der Beschäftigung sind dann nach § 96a SGB VI zu berücksichtigen.

Vor Aufnahme der Beschäftigung rate ich daher dringend zu einer persönlichen Beratung bei Ihrem Rentenversicherungsträger.

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1 Antworten

oder soam 18.03.2013 | 11:23
1. Mitteilen müssen Sie jede, auch von HZV unschädliche, Beschäftigung neben EM-Rente 2. mit 504 EUR würde 3/4 der EM-Rente weiter zustehen, da die Mindest-HZV-Grenze bei einer 3/4-Rente derzeit bei 687,23 EUR liegt 3. Die niedrige EM-Rente liegt nicht an Ihrem Alter sd. an den geringen bisherigen Beiträgen, denn hätten Sie vor der Rente gute Werte im Rentenkonto, so würden die auch der Hochrechnung (Zurechnungszeit) bis zum 60.Lj. zu Grunde gelegt! 4. Rechnen Sie nach, wieviel 1/4 der Rente ausmacht - ggf. verlieren Sie ja mehr, als Sie mit den 54 EUR brutto mehr verdienen?! Ggf. das Ganze auf Echt-Minijob laufen lassen?! 5. Wird eine EM-Rente wegen HZV gekürzt, dann fährt die Kürzung nach Wegfall des schädigenden Hinzuverdienstes auch wieder hoch (mitteilen!!!)
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