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Experten-Antwort

Hinzuverdienst - Flexirente

von Melaniem98702.08.2017 | 16:07
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8 Antworten

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Hallo, ich habe mal eine Frage zu der neuen Hinzuverdienstregelung. Es ist momentan so, dass ich unter 15 Wochenstd. arbeite aber über 450 Euro hinzu verdiene. Nun möchte ich meine Arbeitsstunden nochmal etwas reduzieren. Wird der neue Hinzuverdienst dann nach der Alten Regelung berechnet oder schon automatisch nach der neuen mit dem 6300 Freibetrag im Jahr und dann von der Differenz monatlich 40% abgezogen? Viele Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Melaniem987,

wir verweisen auf den letzten Beitrag von Werner 67, dem wir nichts weiter hinzufügen.

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7 Antworten

KSCam 02.08.2017 | 22:25
Ab 01.07.2017 gelten grundsätzlich mal die neuen Grenzen. Wenn Sie bisher mehr als 450 € verdienen dürften Sie bislang lediglich eine Teilrente (wg Erwerbsminderung? - wäre nett wenn Sie das erwähnt hätten) erhalten. In diesem Fall sollten Sie doch dieser Tage ein entsprechendes Informationsschreiben erhalten haben, oder? Und auf diesem Schreiben sollte ein Ansprechpartner / Telefonnummer stehen, nicht wahr? Den rufen sie morgen früh an.
Melaniem987am 03.08.2017 | 06:42
Ich bekomme eine volle EM-Rente, die aufgrund der Höhe des Hinzuverdienstes zu 3/4 ausgezahlt wird. Ein Schreiben habe ich, da steht lediglich die Nr. der Hotline drin. Da wurde mir nur die neue Berechnung erklärt aber man konnte mir nicht sagen, wie eine Änderung gehandhabt wird. Da es in einigen Fällen weiter nach der alten Regelung berechnet wird. So deren Aussage. Ich möchte nur gerne von 13 Wochenstd. auf 7 Reduzieren. Daher wäre es schon schön zu wissen, mit welchen Betrag ich da rechnen muss.
Fortitude oneam 03.08.2017 | 07:37
Hallo Melaniem987, bitte schauen Sie mal hier "Erwerbsminderungsrente das Netz für alle Fälle" http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigatio… Natürlich können Sie Ihre Wochenarbeitsstunden reduzieren. Die Hinzuverdienstgrenze ab 01.07.2017 liegt jährlich bei 6.300 Euro. Alles darüber wird anteilig auf Ihre volle EMR angerechnet. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Werner67am 03.08.2017 | 08:31
Neues Recht: Sie dürfen insgesamt im Kalenderjahr 2017 : 6.300,- EUR hinzuverdienen, ohne dass gekürzt wird. Dabei werden die im ersten Halbjahr erzielten Verdienste mit eingerechnet. Wenn Sie mehr verdienen, wird 40% vom Mehr-Verdienst von der Rente abgezogen (bis zum Hinzuverdienst-Deckel, danach Abzug zu 100%). Übergangsregelung: Solange die alte Hinzuverdienstgrenze für die 3/4 -Rente günstiger ist, gilt diese weiter. Das gilt nur, bis Sie nach neuem Recht eine mindestens gleich hohe Rente beziehen können. Beispiel: Ein Rentner hatte eine 3/4-EM-Rente und hat nach altem Recht monatlich 1.000,- EUR hinzuverdient. Ab August reduziert er seinen Verdienst auf monatlich 540,- EUR. Berechnung: Januar bis Juli = 7 x 1000 EUR = 7.000 EUR August bis Dezember = 5 x 540 EUR = 2.700 EUR insgesamt 2017 = 9.700 EUR Der Jahresverdienst überschreitet die Hinzuverdienstgrenze von 6.300 EUR um 3.400 EUR. Davon sind 40 Prozent anzurechnen = 1.360 EUR. (monatlich 113,33 EUR) Sollte die so errechnete Teilrente geringer sein als die bisher gezahlte 3/4-Rente, wird die 3/4-Rente weitergezahlt (die alte Hinzuverdienstgrenze wurde ja auf jeden Fall eingehalten, da der Verdienst reduziert wurde). Diese neue Berechnung gilt natürlich nur für die Monate ab Juli 2017. Eventuell würde sich auch ohne Einkommensänderung ab Juli die Rente erhöhen, sofern sich nach dem neuen Recht eine höhere Teilrente ergibt als die bisherige 3/4-Rente. Ihre individuellen Werte werden sich vermutlich telefonisch nicht klären lassen. Sie können sich schriftlich an Ihre Sachbearbeitung wenden und mitteilen, wieviel Sie bei Reduzierung Ihrer Arbeitszeit bis Jahresende voraussichtlich verdienen werden und um entsprechende Berechnung bitten. Oder Sie machen einen persönlichen Beratungstermin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle.
Melaniem987am 03.08.2017 | 11:21
Vielen Dank für die ausführliche Antwort Werner67. Also würde es dann auch keinen unterschied machen, wenn ich die Std. soweit reduziere, dass ich im Bereich von 450 Euro liege, da ich im Jahr die Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro bereits überschritten habe und die Rente daher grundsätzlich weiter zu 3/4 gezahlt wird. Ist das so richtig?
SuchenUndFragenam 03.08.2017 | 14:33
Nein, so ist das nicht richtig. Wenn Sie im Jahr nicht mehr als 6440 Euro Rente bekommen, würde es passen. Vielleicht sollten Sie sich noch mal mit den Regeln zur Flexirente befassen und/oder sich individuell beraten lassen (in einer Beratungsstelle).
Melaniem987am 03.08.2017 | 19:49
Ich habe mich ausgiebig damit beschäftigt und auch schon mehrere Gespräche mit der DRV diesbezüglich geführt. Demnach ist es aber genau so, dass eine Änderung für dieses Jahr keine Auswirkung mehr auf meine gezahlte Rentenhöhe hat. Sondern dass sich diese erst ab Januar bemerkbar machen wird.
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