Hallo Lara,
Ihre individuelle Hinzuverdienstgrenze orientiert sich an Ihrem Verdienst in den letzten drei Kalenderjahren vor Eintritt der Erwerbsminderung.
Bei einer Rentenauskunft kann immer nur ein fiktives Datum zugrunde gelegt werden, weil eine Erwerbsminderung noch nicht festgestellt worden ist - normalerweise der Tag, an dem die Rentenauskunft erstellt worden ist, bei Ihnen also ein Tag im Dezember 2014.
Nun hat Ihr Rentenversicherungsträger nach der Reha den (echten) Tag der Erwerbsminderung festgestellt. Evtl. werden daher andere Verdienste für die Berechnung der Hinzuverdienstgrenze berücksichtigt.
Wenn Sie in den letzten Jahren sehr unterschiedlich verdient haben (z.B. weil Sie nur teilzeitbeschäftigt waren), können die Hinzuverdienstgrenzen auch unterschiedlich ausfallen - je nachdem wann die Erwerbsminderung tatsächlich eingetreten ist.
Letzlich hat der Rentenversicherungsträger erst mit dem Rentenbescheid die Hinzuverdienstgrenze verbindlich festgelegt.