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Experten-Antwort

Hinzuverdienst grenze niedriger bei rentenbescheid

von Lara21.07.2015 | 15:07
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5 Antworten

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Hallo im dez 2014 habe ich eine Komplette Renten auskunft erhalten . Was aus meinen anwartschaften ausgerechnet wurde. Laut dieser auskunft lag bei teilweiser erwerbsminderung die hinzu verdienst grenze bei volle zahlung ca 1760€. Zahlung zu 1/2 2140€ im Januar 2015 habe ich eine reha beantragt. wo ich teilerwerbsgemindert wurde. Heute erhielt ich beinen renten bescheid . Die rente wurde genehmigt auf zeit bis ende januar 2018 . Geld bekomme ich keines !!! Da ich angeblich ( ich arbeite wegen der gesundheit seid September 2011 teilzeit . ) über der hinzu grenze liege diese grenze würde nun volle höhe rente 1146,63 € und 1/2. teilrent 1395,90€ betragen da ich laut arbeitgeber brutto 1580,37€ verdiene würde ich nichts bekommen . Hallo wie kann sowas gehen ??????? Wieso ist die grenze jetzt soo viel anders gut die kann sich ändern aber so. Viel ???

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lara,

Ihre individuelle Hinzuverdienstgrenze orientiert sich an Ihrem Verdienst in den letzten drei Kalenderjahren vor Eintritt der Erwerbsminderung.

Bei einer Rentenauskunft kann immer nur ein fiktives Datum zugrunde gelegt werden, weil eine Erwerbsminderung noch nicht festgestellt worden ist - normalerweise der Tag, an dem die Rentenauskunft erstellt worden ist, bei Ihnen also ein Tag im Dezember 2014.

Nun hat Ihr Rentenversicherungsträger nach der Reha den (echten) Tag der Erwerbsminderung festgestellt. Evtl. werden daher andere Verdienste für die Berechnung der Hinzuverdienstgrenze berücksichtigt.

Wenn Sie in den letzten Jahren sehr unterschiedlich verdient haben (z.B. weil Sie nur teilzeitbeschäftigt waren), können die Hinzuverdienstgrenzen auch unterschiedlich ausfallen - je nachdem wann die Erwerbsminderung tatsächlich eingetreten ist.

Letzlich hat der Rentenversicherungsträger erst mit dem Rentenbescheid die Hinzuverdienstgrenze verbindlich festgelegt.

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4 Antworten

Die Farbe Schwarzam 21.07.2015 | 15:18
Zunächstmal sind Satzzeichen keine Rudeltiere. Die Auskunft aus Dezember 2014 ist eine unverbindliche. Hinzuverdienstgrenzen werden pro Rentner individuell ausgerechnet und zwar abgestellt auf den jeweiligen Leistungsfall. Da bei der Auskunft aus 2014 ein etwaiger Leistungsfall nicht bekannt war, wurde hilfsweise vermutlich der Tag der Erstellung dieser Mitteilung gewählt. Jetzt, da das Datum Ihrer tatsächlichen Erwerbsminderung bekannt ist, wurden die gesetzlich bindenden Hinzuverdienstgrenzen bestimmt. Wann ist denn laut Bescheid die Erwerbsminderung eingetreten? (Monat und Jahr reichen als Angabe.)
Feliam 21.07.2015 | 15:34
Die Hinzuverdienstgrenzen errechnen sich aus den Bruttoverdiensten in den letzten 3 vollen Kalenderjahren vor dem Rentenbeginn. Bei der Auskunft im Dez. 2014 wurden die Jahre 2011-2013 für den HZV berücksichtigt, bei dem jetzt vorliegenden Rentenbescheid die Jahre 2012-2014. Da Sie ab Sept. 2011 nur noch geringere Beiträge gezahlt haben, muss die Gesamtsumme der Jahre niedriger sein und damit ist es auch die Hinzuverdienstgrenze.
Laraam 21.07.2015 | 17:39
Ja im Januar wurde es anerkannt die Minderung weil da der Reha Antrag gestellt wurde ;( wäre derlistungsfall im Dezember Angerkannt worden dann würde ich was kriegen so nicht .... Das muss man nicht verstehen 2011 wurde die Rente abgelehnt und nun da Gutachten Krieg ich gar Rente aber kein Geld würde gerne mehr arbeiten kann es aber nicht und nun bin ich die dumme ! Sorry aber gerecht sieht anders aus ...
Uupsam 22.07.2015 | 11:14
Meine Güte, wo haben Sie denn Schreiben gelernt ? Es ist echt anstrengend Ihre Beiträge zu lesen.
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