Hallo Auszubildender,
das Einkommen bei einer Waise über 18 Jahren wird wie folgt angerechnet:
Das Bruttoentgelt wird grundsätzlich um
40 % reduziert und ergibt somit das beim Rentenversicherungsträger anzusetzende fiktive Nettoentgelt; Ausnahme: bei der geringfügigen Beschäftigung/Mini-Job ist der Bruttobetrag auch gleichzeitig der Nettobetrag. D.h. bei Ihrer Ausbildungsvergütung werden vom Bruttogehalt 40% fiktiv abezogen. Dieser Betrag und das Gehalt aus dem Mini-Job werden addiert und mit dem Freibetrag bei der Waisenrente 495,26 EUR (im Westen) und 453,02 EUR (im Osten) verglichen. Der Betrag über dem maßgebenden Freibetrag wird zu 40% von der Waisenrente abgezogen.