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Experten-Antwort

Hinzuverdienst Waisenrente

von Auszubildender09.09.2013 | 10:04
1093 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich hatte im August 280 Euro Einnahmen (400 Eurojob), am 23.09.beginnt meine Ausbildung, verdiene also in der letzten Woche im September anteilig Gehalt und ab Oktober dann 800 Euro brutto. Wie hoch wird mein laufendes Einkommen angesetzt ? Vor August hatte ich noch kein Einkommen.

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Auszubildender,

das Einkommen bei einer Waise über 18 Jahren wird wie folgt angerechnet:

Das Bruttoentgelt wird grundsätzlich um

40 % reduziert und ergibt somit das beim Rentenversicherungsträger anzusetzende fiktive Nettoentgelt; Ausnahme: bei der geringfügigen Beschäftigung/Mini-Job ist der Bruttobetrag auch gleichzeitig der Nettobetrag. D.h. bei Ihrer Ausbildungsvergütung werden vom Bruttogehalt 40% fiktiv abezogen. Dieser Betrag und das Gehalt aus dem Mini-Job werden addiert und mit dem Freibetrag bei der Waisenrente 495,26 EUR (im Westen) und 453,02 EUR (im Osten) verglichen. Der Betrag über dem maßgebenden Freibetrag wird zu 40% von der Waisenrente abgezogen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Auszubildender,

das im gleichen Monat erzielte Einkommen wird addiert und mit dem Freibetrag verglichen. D.h. im August unterschreiten Sie den Freibetrag (West als auch Ost). Somit erfolgt keine Anrechnung.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Auszubildenderam 10.09.2013 | 10:42
Danke für die Antwort, der 400 Eurojob war doch nur im August, ab dann nur das Einkommen aus der Ausbildung. wieso werden dann die Einkommen addiert ?
Auszubildenderam 10.09.2013 | 10:42
Danke für die Antwort, der 400 Eurojob war doch nur im August, ab dann nur das Einkommen aus der Ausbildung. wieso werden dann die Einkommen addiert ?
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