Hallo W.Jost,
mit a) liegen Sie richtig.
Der höchste Einzel-Entgeltpunktewert der letzten 15 Jahren ist maßgeblich für die Berechnung des Hinzuverdienstdeckels.
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Hallo W.Jost,
mit a) liegen Sie richtig.
Der höchste Einzel-Entgeltpunktewert der letzten 15 Jahren ist maßgeblich für die Berechnung des Hinzuverdienstdeckels.
Hallo W.Jost,
bei einem Rentenbeginn im Jahr 2017 sind die letzten 15 Kalenderjahre (01/2002 - 12/2016) maßgebend für die Berechnung des Hinzuverdienstdeckels. Also genauso wie Sie es beschrieben haben.
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