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Experten-Antwort

Hinzuverdienstdeckel der 15 Jahre

von W.Jost10.05.2017 | 18:21
873 Ansichten
4 Antworten

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Guten Tag zusammen, meine Frage betrifft nur die neue Deckelberechnung ! ich strebe an zum 01.12.2017 mit 63 in Teilrente zu gehen. a) Habe ich die Neuregelung des Deckels ab 01.07.2017 so richtig verstanden, dass der hoechste Einzel- Entgeltpunkt in dieser Zeitspanne ermittelt wird und dann mit dem kommenden Bezugsgroessenwert West 3031,53 EUR multipliziert wird ? Also aus den 15 Entgeltpunkten der einzelne und hoechste Wert herausgegriffen wird ? b) Oder, koennte theoretisch ja auch sein, Summe der Einzelpunkte geteilt durch 15 Jahre... Meines Erachtens ist die Loesung a) die richtige, aber vielleicht hat sich ja hier schon jemand damit weiter beschaeftigt. Vielen Dank, W.Jost

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo W.Jost,

mit a) liegen Sie richtig.

Der höchste Einzel-Entgeltpunktewert der letzten 15 Jahren ist maßgeblich für die Berechnung des Hinzuverdienstdeckels.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo W.Jost,

bei einem Rentenbeginn im Jahr 2017 sind die letzten 15 Kalenderjahre (01/2002 - 12/2016) maßgebend für die Berechnung des Hinzuverdienstdeckels. Also genauso wie Sie es beschrieben haben.

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2 Antworten

W.Jostam 10.05.2017 | 21:33
Sehr geehrter Experte, vielen Dank fuer Ihre schnelle Antwort. Ich haette jetzt noch die Zusatzfrage zum praezisem Zeitraum der 15 Jahre : Mein vorerst geplanter Eintrittstermin waere der 01.12.2017. Gehe ich recht in der Annahme dass als 15 Jahre die einkommenstechnisch/steuerrechtlich abgeschlossenen Kalenderjahre gelten, also in diesem Fall 2016 zurueck bis 2002 ? Das Steuerjahr 2017 ist ja zum Zeitpunkt der Antragsbewertung ja noch im Fluss und kann daher noch nicht mit einem klaren Entgeltpunkt bewertet werden .... Mit freundlichen Gruessen, W.Jost
W.Jostam 11.05.2017 | 15:54
Vielen Dank Experte, dann bin ich jetzt schon mal auf dem richtigen Weg zum Verstaendnis. Im besagten Zeitraum habe ich Erwebspunkte : Deutschland, vereinfach 5 Jahre mit je 0,5 Erwerbspunkten (nicht viel) und Italien 10 Beitragsjahre, sehr gutes Gehalt/Jahr , wie vorher bis 2001 in DE. OK diese Jahre werden in der DE nur mit Entgeltpunkt 1,0 pro Jahr zwischenstaatlich bewertet. Gilt jetzt fuer den neuen Entgeltdeckel 0,5 nur DE oder 1,0 = hoechster bewerteter Punkt aus IT ? 1,0 wuerde mir natuerlich wenigsten den "Durchschnittsdeckel" erlauben..... Vielen Dank, W.Jost
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