Hallo hdsp,
im Regelfall wird bei selbständig Tätigen das jährliche Arbeitseinkommen (=Einkünfte aus selbständiger Arbeit im Steuerbescheid) durch 12 geteilt und dann der monatlichen Hinzuverdienstgrenze gegenüber gestellt.
Im Einzelfall kann aber auch eine monatsweise Prüfung erfolgen, wenn Sie das monatliche Einkommen ausreichend nachweisen können (und die Summe dann am Ende mit dem Steuerbescheid übereinstimmt). Welche Nachweise dafür gefordert werden, müssten Sie zu gegebener Zeit mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger klären, da dies doch sehr einzelfallabhängig ist.