Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Hinzuverdienstgrenze

von Dulci02.04.2007 | 17:14
2360 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, mir ist rückwirkend zum 01.03.07 eine Teilerwerbsminderungsrente bewilligt worden. Gelten die Hinzuverdienstgrenzen auch für solche Renten oder nur für volle Renten? Ich arbeite noch 6 Std. täglich im öffentlichen Dienst und kann meinen Job auch behalten und möchte mich natürlich vorher absichern, ob ich diese Stundenzahl auch weiterhin arbeiten darf und trotzdem dann die Rente bekomme oder ob mir was von der Rente abgezogen wird, da ich ca. 1250 Euro netto verdiene.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Guten Tag,

bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gelten individuelle Hinzuverdienstgrenzen, die Sie aus dem Rentenbescheid über die Bewilligung der Rente entnehmen können. Die Stundenzahl spielt keine Rolle, da nur die Höhe des Hinzuverdienstes gesetzlich geregelt ist. Beim Hinzuverdienst ist immer der Bruttobetrag maßgebend.

11 Antworten

no nameam 02.04.2007 | 17:47
Das kann doch wohl nicht wahr sein....
abcam 02.04.2007 | 18:15
Klasse Kommentar und so hilfreich *ironieoff*
KSCam 02.04.2007 | 18:27
die individuelle Verdiestgrenzen ersehen Sie aus Ihrem Rentenbescheid. Für die Zukunft können Sie Ihre Erwerbstätigkeit entsprechend anpassen. Für die Vergangenheit prüft der RV Träger ohnehin, bis wann Sie was verdient haben und entscheidet entsprechend
Dulciam 02.04.2007 | 18:32
Danke schön, KSC! Dann werde ich mal den Rentenbescheid abwarten (habe bis jetzt nur eine telefonische Zusage und am Samstag Unterlagen für meinen Arbeitgeber zugeschickt bekommen). Von einer halben Rente kann ja kein Mensch leben. Ich bin auf meinen Job wirklich angewiesen. Ich habe immer Vollzeit gearbeitet und hab mich im Dezember krankheitsbedingt auf 6Std./Tag runterstufen lassen. Dieses Gehalt brauche ich also schon, da ich auch alleinerziehend bin. Sollte ich zu meiner halben Rente nur noch 340 Euro oder so hinzuverdienen dürfen, dann werde ich wohl auf die Rente verzichten, da ich sonst finanziell nicht über die Runden komme. Nochmal vielen Dank für Ihre Antwort, KSC!
Amadéam 02.04.2007 | 22:55
Vergessen Sie nicht, die Zusatzrente zu beantragen (vermutlich VBL) Alles Gute Amadé
Heinericham 03.04.2007 | 08:44
Hallo, bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente ist die niedrigste Hinzuverdienstgrenze auf jeden Fall höher als 350,- EUR. Da sich diese jedoch individuell berechnet können Sie diese, wie bereits geschrieben wurde, nur aus dem Rentenbescheid ersehen. MfG
Haseam 03.04.2007 | 11:05
Wenn Sie noch 6 Stunden arbeiten, sollten Sie gar keinen Anspruch auf teilweise EMRT haben. Ihre Leistungsfähigkeit sollte auf unter 6h beschränkt bleiben.
Dulciam 03.04.2007 | 14:15
Hallo Hase, ich weiß ja erst seit letztem Donnerstag, dass die Rente bewilligt ist. Im Dezember hab ich mich von 8,5 Std. täglich auf 6 Std. täglich runterstufen lassen. In dem Schreiben (noch nicht der Bescheid) steht drin, dass ich 3- unter 6 Stunden arbeiten kann. Gruß Dulci
Dulciam 03.04.2007 | 14:17
Hallo, vielen Dank für den Hinweis. Kann ich das formlos direkt bei der VBL machen oder über den Arbeitgeber (Land NRW)? Gruß Dulci
Amadéam 03.04.2007 | 18:34
Unter www.vbl.de - downloadcenter - können Sie sich die Vordrucke online ausfüllen und ausdrucken. http://www.vbl.de/servlets/sfs;jsessionid=037BE9DF025EEAC78941E4… Kommen Sie damit nicht klar, können Sie sich aber auch an die Gehaltsstelle Ihres Arbeitgebers wenden. Teil A des Vordrucks L 600 ist von Ihnen und Teil B ist von Ihrem Arbeitgeber auszufüllen. Des Weiteren benötigen Sie den Vordruck L305 “Meldung zur Krankenversicherung der Rentner” Ihr KOMPLETTER Rentenbescheid in Kopie und die Kopie eines Ihrer Kinder (falls vorhanden) ist dem Antrag beizufügen.
Amadéam 03.04.2007 | 18:36
...natürlich sollen Sie nicht Ihr Kind kopieren, sondern nur die Geburtsurkunde. Schöne Grüße Amadé
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026