Guten Tag,
bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gelten individuelle Hinzuverdienstgrenzen, die Sie aus dem Rentenbescheid über die Bewilligung der Rente entnehmen können. Die Stundenzahl spielt keine Rolle, da nur die Höhe des Hinzuverdienstes gesetzlich geregelt ist. Beim Hinzuverdienst ist immer der Bruttobetrag maßgebend.