Hallo Jumaju,
pauschal versteuerte Beiträge zu einer Direktversicherung sind dann kein Arbeitsentgelt, wenn sie "zusätzlich" zum Gehalt gezahlt werden. Auf den ersten Blick sieht das bei Ihrer Beschreibung so aus - genau kann das aber nur der zuständige Rentenversicherungsträger entscheiden (evtl. anhand der Arbeitsverträge etc.). Sie sollten das auf jeden Fall angeben, denn Ihre Frau ist zur Mitteilung aller möglicher Einkommen verpflichtet.
Falls das sogenannte "Zusätzlichkeitskriterium" hier nicht erfüllt wäre, wäre Ihre Frau ja im Übrigen auch nicht geringfügig beschäftigt...