Hallo Opa H,
die jährliche Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro wird für alle Altersrenten gelten, die vor der Regelaltersgrenze in Anspruch genommen werden - also auch für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach 45 Arbeitsjahren.
Für detailliertere Informationen zu den sich daraus für Sie ergebenden Möglichkeiten sollten Sie sich in 2017 nochmal genauer erkundigen, wenn auch die ggf. jetzt noch bestehenden Zweifelsfragen zur Rechtsauslegung geklärt sind...