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Experten-Antwort

Hinzuverdienstgrenze für Renten ab Juli 2017

von Opa H27.11.2016 | 22:01
1022 Ansichten
2 Antworten

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die Flexirente soll ja nun ab Juli 2017 kommen und damit auch der Hinzuverdienst vom Mon 450,- € auf jährlich, also 12 x 450 plus zwei mal bis 900,- = also 6300,-€ pro Jahr umgestellt werden. Es kann also auch über 450,- verdient werden, wenn im Gesamtjahr die Grenze von 6300,- nicht überschritten wird. Der Betrag über 6300,- soll mit 40% auf die Rente angerechnet werden. - Ist bei der abschlagsfreien Rente mit 63 + 4 Mon ,nach 45 Versicherungsjahren, die ich im Nov 2017 beziehen werde, auch der Hinzuverdienst jährlich zu rechnen , oder ändert sich da nichts? Gerade im Monat Dez (auch 2017 )hätte ich die Möglichkeit, etwas mehr dazu verdienen, was der Haushaltkasse natürlich gut täte. Danke für eure Antworten

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Opa H,

die jährliche Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro wird für alle Altersrenten gelten, die vor der Regelaltersgrenze in Anspruch genommen werden - also auch für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach 45 Arbeitsjahren.

Für detailliertere Informationen zu den sich daraus für Sie ergebenden Möglichkeiten sollten Sie sich in 2017 nochmal genauer erkundigen, wenn auch die ggf. jetzt noch bestehenden Zweifelsfragen zur Rechtsauslegung geklärt sind...

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1 Antworten

schadeam 27.11.2016 | 23:56
Nach meiner Information soll sich der Betrag von 6300€ aufs Kalenderjahr beziehen. Daher könnte es sein, dass jemand der im November 2017 in Rente geht, in den beiden Monaten November und Dezember 6300 € verdienen darf und trotzdem die volle Rente erhält. Warten wir mal ab.....noch ist das Gesetz nicht verabschiedet.
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