Hallo Cornelia,
es handelt sich zwar prinzipiell um zwei verschiedene Sachverhalte – es wurden aber tatsächlich ab 01.01.2013 sowohl die Geringfügigkeitsgrenze als auch die Hinzuverdienstgrenze von jeweils 400 auf 450 Euro monatlich angehoben.
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Hallo Cornelia,
es handelt sich zwar prinzipiell um zwei verschiedene Sachverhalte – es wurden aber tatsächlich ab 01.01.2013 sowohl die Geringfügigkeitsgrenze als auch die Hinzuverdienstgrenze von jeweils 400 auf 450 Euro monatlich angehoben.
Ist mit der Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze auf 450 Euro ab 01.01.2013 tatsächlich auch die Hinzuverdienstgrenze für Renten vor der Regelaltersgrenze auf 450 Euro angehoben worden? Denn eigentlich sind das ja verschiedene Sachverhalte, oder ? die fragestellung war doch klar. um weitere mißverständnisse zu vermeiden wurde nicht umsonst die hinzuverdienstgrenze anno 2008 von 350 an die geringfügigkeitsgrenze von 400 eus angeglichen. warum sollte das nun wieder auseinanderdividiert werden? [/quote Gringfügigkeitsgrenze gibt es nicht im Renrenrecht.
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