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Zur Experten-Antwort springenHallo Landwirt BS,
die Ermittlung des Hinzuverdienstes bei selbständig Tätigen erfolgt über den Steuerbescheid. Da Sie zwar Ihren landwirtschaftlichen Betrieb verpachtet aber noch nicht aufgegeben haben, ist davon auszugehen, dass auch der Erlös aus dem Grundstücksverkauf als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft versteuert wird. Der monatliche Hinzuverdienst wird errechnet sich, in dem der Gewinn aus dem Steuerbescheid durch 12 geteilt wird. Sie könnten versuchen, auf das Zuflussprinzip hinzuweisen. Damit beantragen Sie, den Veräusserungsgewinn nur in dem Monat als Hinzuverdienst zu berücksichtigen, in dem Ihnen der Betrag zugegangen ist.
Hallo Landwirt BS,
das Zuflussprinzip gilt auch bei Landwirten. Sie könnten darauf hinweisen, dass auch bei Landwirten die doppelte Hinzuverdienstgrenze bei Mehrverdienst zu prüfen ist. Weist der Selbständige nach, dass bestimmte Einkünfte nur einmal im Jahr zugeflossen sind, wird von der jährlichen Durchschnittsbetrachtung (Einkünfte aus Steuerbescheid:12) Abstand genommen.
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