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Experten-Antwort

Hinzuverdienstprüfung vor Rentenbescheid

von Fee12.10.2016 | 15:11
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3 Antworten

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Hallo ich beziehe seit 2011 eine Teilerwerbsminderungsrente. Habe nun 06/2016 eine Rentenantrag gestellt. Ich wurde 09/2016 vom einem Gutachter beurteilt. Nun kam Post für meinen AG wegen der Hinzuverdienstgrenze. Diese Post habe ich sofort weitergeleitet. Warum wird da benötigt? Heißt das mein Antrag auf volle EMR wird abgeleht? Eine Erklärung ware schön. Danke

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 13.10.2016 | 07:37

Hallo Fee,

ich verstehe ja, dass Sie sich Gedanken über den Ausgang Ihres Rentenverfahrens machen, aber aufgrund einer Anfrage der DRV können Sie nicht auf die Entscheidung schließen. Welche Anfragen zu welchem Zeitpunkt versandt werden, ist u.a. von der Verfahrensweise der einzelnen Rentenversicherungsträger abhängig. Bitte haben Sie daher Geduld und warten den Rentenbescheid ab.

Die Ermittlung des Hinzuverdienstes (für die Zukunft) ist für die Entscheidung über die Rente erforderlich, auch wenn der Hinzuverdienst (für die Vergangenheit) evtl. schon bekannt ist.

Ob Sie auf eine telefonische Anfrage eine Auskunft von Ihrem Sachbearbeiter erhalten werden (Datenschutz!), kann ich nicht beurteilen.

2 Antworten

Oldenburgeram 12.10.2016 | 15:16
Moin, Fee. Vom Gefühl her würde ich sagen, der RV-Träger benötigt die Angaben zum Hinzuverdienst, um über einen Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung zu entscheiden. Rufen Sie doch einfach Ihren zuständigen Bearbeiter an. Vermutlich können Sie ihm die Entscheidung schon entlocken... Gruß, Oldenburger
Feeam 12.10.2016 | 19:20
Danke für die Antwort. So habe ich noch gar nicht gedacht, aber macht Sinn da ich ja schon Teilrente bekomme und daher keine Prüfung notwendig wäre. Liebe Grüße Fee
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