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Experten-Antwort

Hochrechnung Rente

von Nanna18.11.2016 | 11:11
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Hallo, was muss man konkret beantragen, um eine hochgerechnete Rentenauskunft für eine Rente (63 Jahre mit Abschlägen) und für eine abschlagsfreie Rente bei der DRV zu erhalten. Ich bin 62 Jahre alt beziehe seit 2015 eine teilweise Erwerbsminderungsrente und arbeite seit diesem Jahr noch bis April 2017 oder gegebenenfalls bis September 2017 (dann habe ich die 45 Jahre Wartezeit erfüllt) weiter in Teilzeit. Die DRV tut sich sich irgendwie schwer mit meiner Bitte um eine konkrete Auskunft, es würde sehr lange dauern, wäre sehr kompliziert und würde von einer Sonderstelle berechnet werden müssen. Mein Arbeitgeber tut sich ebenfalls schwer, mir die zukünftigen Gehälter zu bestätigen, d.h. er bescheinigt mir diese nicht. Ich selbst bin nicht in der Lage, Schlußfolgerungen aus meinem bisherigen Bescheid der Erwerbsminderungsrente zu ziehen (Zurechnungszeit, ....). Ich würde aber gern wissen wollen, wie hoch die Differenz zwischen beiden Renten wäre, aber ohne konkrete Aussagen kann ich keine Entscheidung treffen. Meine letzte Rentenauskunft ist von Ende 2014, neue bekommt man ja wohl nicht mehr bei Erwerbsminderungsrente? Vielleicht kann mir jemand helfen? Gruß

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 18.11.2016 | 12:38

Hallo Nanna,

fordern Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger schriftlich, die von Ihnen gewünschten Rentenauskünfte an. Auch wenn die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nehmen wird, erhalten Sie nur auf diesem Weg die konkreten Informationen für Ihre Entscheidung.

Auch Ihren Arbeitgeber sollten Sie schriftlich um die Gehaltsberechnung für die Zukunft bitten.

In diesem Forum können wir keine Einschätzung Ihrer zukünftigen Rente abgeben, da wir unter Aspekten des Datenschutzes nicht auf den persönlichen Einzelfall eingehen können.

4 Antworten

:-)am 18.11.2016 | 11:56
bekommen Sie die teilweise EM in voller Höhe? Dann packen Sie die andere Hälfte einfach ab 63 oben drauf und Sie haben Ihre Rente. Das "Bisschen", was Sie neben der Rente jetzt noch einzahlen, macht den Kohl nicht mehr fett! Und wenn Sie den abschlagfreien Teil errechnet haben wollen, dann beantragen Sie eine Probeberechnung Ihrer zu erwartenden Regelaltersrente. Aber erwarten Sie keine riesige Differenz mehr ;-) Grüße
Nanniam 18.11.2016 | 12:16
Ja, ich bekomme teilweise Erwerbsminderungsrente in volle Höhe, habe eine ziemlich hohe Zuverdienstgrenze. Ich erwarte ja keine großen Differenzen, hätte trotzdem gern einen Betrag zum Vergleich. Aber danke für den Tip, vielleicht komme ich so weiter. Gruß
=//= am 18.11.2016 | 13:37
Die Berechnung ist bei laufendem Rentenbezug tatsächlich etwas kompliziert, aber möglich. Ihr Arbeitgeber soll Ihnen das laufende mtl. Bruttoentgelt bestätigen. Dieses kann man dann jeweils bis April oder September 2017 "unterstellen", aber es stimmt zwar vermutlich nicht ganz, wenn sich Ihr Entgelt nächstes Jahr evtl. erhöht. Wie bereits erwähnt, beantragen Sie schriftlich eine Rentenauskunft a) für eine Altersrente für langjährig Versicherte (35 Versicherungsjahre ausreichend) oder b) für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre erforderlich, möglich ab 63. LJ. + 4 Monate).
W*lfgangam 18.11.2016 | 15:16
Hallo Nanna, wenn Ihr Arbeitgeber nicht bereit ist, das Entgelt zu bescheinigen, dann teilen Sie das der DRV so mit und bitten Ihr aktuelles Monatseinkommen (Entgeltpunkte) für die Hochrechnungen zu berücksichtigen. Letzte Monatsabrechnung beifügen nicht vergessen. Die Abweichungen zu den jeweiligen tatsächlichen Rentenbeginnen sind minimal. Gruß w.
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