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Experten-Antwort

Höhe der Hinterbliebenenrente aus Deutschland, Luxemburg und Betriebsrente

von Putfort04.06.2018 | 15:46
755 Ansichten
3 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich hoffe, Sie können mir helfen. Ich versuche seit Tagen eine Antwort zu bekommen. Ohne Erfolg. Mein Mann ist vor kurzem verstorben. Er bekam Altersrente aus Deutschland, Luxemburg und Betriebsrente. Ich gehe Teilzeit arbeiten. Ich habe große Befürchtung, dass bei der Witwenrente alle drei Renten abgezogen werden und mir nicht mehr viel Rente bleibt. Leider finde ich keine genauen Angaben, ob bei der deutschen Rente die Luxemburgische und die Betriebsrente mit angerechnet wird und umgekehrt. In Luxemburg spricht man immer von einem Indexwert, wo ich nichts mit anfangen kann. Wir sind vor 1959 geboren und waren 33 Jahre verheiratet und haben zwei erwachsende Kinder. Kann mir jemand sagen, mit wie viel Rente ich gesamt rechnen kann. Wir hatten ein Haus und die monatlichen Belastungen sind noch hoch. Ich habe Angst, dass ich das Haus verliere. Die Rente meines Mannes waren aus Deutschland brutto 1620 Euro, aus Luxemburg 1285 Euro und die Betriebsrente 365 Euro. Ich verdiene brutto 1800 Euro, spare aber 200 Euro durch eine Direktversicherung. Ich würde mich über eine Antwort freuen.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.06.2018 | 15:23

Hallo Putfort,

dem ausführlichen und zutreffenden Beitrag von „W*lfgang“ kann ich mich anschließen.

2 Antworten

W*lfgangam 04.06.2018 | 20:49
Hallo Putfort, ich versuche mal eine erste Einschätzung: > Er bekam Altersrente aus Deutschland, Luxemburg und Betriebsrente. Ich gehe Teilzeit arbeiten. Ich habe große Befürchtung, dass bei der Witwenrente alle drei Renten abgezogen werden und mir nicht mehr viel Rente bleibt. Die dtsch. Witwenrente wird nicht um 'abgeleitete' Leistungen/Witwenrente aus Luxemburg und die Witwen-Betriebsrente gekürzt – diese (zusätztlichen) Ansprüche sind separat nach den jeweiligen System zu ermitteln: Witwenrente aus Luxemburg/keine Ahnung, Witwen-Betriebsrente nach dtsch. Vorschriften in dem Verhältnis, wie auch die hier gesetzliche Witwenrente zu zahlen/zu kürzen ist. Aufgrund Ihrer eigenen Beschäftigungseinkommens (1800 brutto) kommt es bereits zu einer kleinen Kürzung der dtsch. Witwenrente, da Sie damit den Freibetrag für eigenes Einkommen (845 EUR ab 01.07.2018) 'etwas' überschreiten. Ihr Brutto-Einkommen wird allerdings nur mit 60 % zu berücksichtigen sein: 1800 – 40 % = 1080 EUR 1080 – 845 (Freibetrag) = 235, davon 40 % = 94 EUR Kürzungsbetrag für die Witwenrente: Seine Altersrente 1620 * 60 % = 972 972 – 94 = 878 Brutto-Witwenrenten (abzüglich der üblichen rd. 11 % bei gesetzlicher Krankenkasse) Warten Sie das Ergebnis der Witwenrente aus Luxemburg ab, wie auch die der Betriebsrente – die hier auch nur um etwas mehr als 10 % zu kürzen wäre. Gruß w. PS: bei welcher Beratungsstelle haben Sie die Witwenrente beantragt, dass man dort nicht über die erwarteten Leistungen (außer Luxemburg) aufklären konnte?
Putfortam 07.06.2018 | 21:07
Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe mich telefonisch bei verschiedenen Mitarbeitern der Rentenversicherung informiert, da ich zwei Monate auf einen persönlichen Termin warten muss. Habe aber gestern durch eine kompetente Person einen schnelleren Termin in einer anderen Stadt bekommen.
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