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Höhe der Witwenrente

von Hubertus06.08.2007 | 06:52
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich wohne seit vielen Jahren mit meiner Familie (Ehefrau Philippina) auf den Philippinen,da meine deutscher Arbeitgeber mich in Asien beschäftigt hat. Ab 01.06.08 werde ich Rentenempfänger sein - Antrag ist gestellt. Habe ca. 45 Jahre meine Rentenbeiträge eingezahlt Frage: Wie hoch wird im Falle meines Ablebens die Witwenrente meiner Ehefrau sein in Prozent??? Zur Erklärung: Meine Rente wird ca Eur 1.600,00 montl. betragen. Erhält meine philippinische Ehefrau dann als Witwe 60%, oder weniger??? Die Antwort eines Experten wird dankbar erwartet

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Nach der derzeitigen Rechtslage erhält Ihre philippinsche Ehefrau als Witwe eines Deutschen bei Wohnsitz auf den Philippinen nach dem deutschen Auslandsrentenrecht (§ 113 Abs. 3 SGB VI)lediglich eine der ohnehin schon 60%igen Hinterbliebenenrente im Umfang von 70%.

Ein Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und den Philippinen, welches günstigere Regelungen beinhaltete, besteht nicht.

Etwas anderes gilt nur, wenn in Ihrer oder der Person Ihrer Ehefrau ein Bezug zum Recht der Europ. Gemeinschaften besteht. Ein solcher Bezug läge z.B. dann vor, wenn Sie als Deutscher Versicherungszeiten in einem der Staaten der EU, des EWR oder der Schweiz zurückgelegt haben oder Ihre Ehefrau in einem dieser Staaten wohnt oder Versicherungszeiten zurückgelegt hat.

Wir empfehlen, sich wegen spezieller Fragen in Ihrem Einzelfall unmittelbar mit dem für Sie zuständigen deutschen Versicherungsträger in Verbindung zu setzen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Empfehlung: In Einzelfällen wegen der individuellen Fallgestaltung unbedingt den für Sie zuständigen Versicherungsträger um ausführliche schriftliche Auskunft bitten.

2 Antworten

lotscheram 06.08.2007 | 10:21
Der Anspruch beträgt 60% der ermittelten Entgeltpunkte Ihrer Altersrente, wenn Ihre Ehe vor dem 01.01.2002 geschlossen wurde und mindestens ein Ehepartner vor dem 02.01.1962 geboren ist, sonst 55%. Ist der Hinterbliebene Partner selbst noch nicht 45 Jahre alt und erzieht kein Kind, das unter 18 Jahren ist, sind es nur 25%. Beispiel zu Ihren Angaben. Bruttorente 1600€, entspricht 60,9059 Entgeltpunkten West, davon 60% oder 55% oder 25%. Wenn Sie aber Ihre Altersrente vor dem 65. Lebensjahr in Anspruch nehmen, werden Minderungen vorgenommen. Falls Sie dies bei der Bruttosumme bisher nicht berücksichtigt haben, wäre es noch zu beachten. Die Höhe der Punkte für die Hinterbliebene wären dann etwas niedrigrer.
lotscheram 06.08.2007 | 17:37
finde es nicht gut, wenn hauptamtlich Beschäftigte, die man extra vorher als Rentenberater in einer Außenstelle der DRV-Bund kontaktiert, nicht ebenfalls auf den §113 hinweisen. Frage an den Experten zur Klärung, ist es zutreffend, dass zunächst die Hinterbliebenenrente aus 60% der EGPT ermittelt werden, daraus die Bruttorente ermittelt wird, die Summe als 100% betrachtet wird und davon nur 70% gezahlt werden. Wird so auch verfahren, wenn nur 55% Anspruch besteht oder als kleine Witwenrente nur 25%. Bin an klärender Auskunft interessiert.
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