Nach der derzeitigen Rechtslage erhält Ihre philippinsche Ehefrau als Witwe eines Deutschen bei Wohnsitz auf den Philippinen nach dem deutschen Auslandsrentenrecht (§ 113 Abs. 3 SGB VI)lediglich eine der ohnehin schon 60%igen Hinterbliebenenrente im Umfang von 70%.
Ein Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und den Philippinen, welches günstigere Regelungen beinhaltete, besteht nicht.
Etwas anderes gilt nur, wenn in Ihrer oder der Person Ihrer Ehefrau ein Bezug zum Recht der Europ. Gemeinschaften besteht. Ein solcher Bezug läge z.B. dann vor, wenn Sie als Deutscher Versicherungszeiten in einem der Staaten der EU, des EWR oder der Schweiz zurückgelegt haben oder Ihre Ehefrau in einem dieser Staaten wohnt oder Versicherungszeiten zurückgelegt hat.
Wir empfehlen, sich wegen spezieller Fragen in Ihrem Einzelfall unmittelbar mit dem für Sie zuständigen deutschen Versicherungsträger in Verbindung zu setzen.