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Experten-Antwort

Höhe EU Rente nach 20 Jahren WfbM

von Heenes04.05.2015 | 19:56
1873 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Tochter arbeitet seit 7 Jahren in einer WfbM. In 13 Jahren erhält sie, nach jetziger Rechtslage, eine EU Rente. Ich möchte gerne wissen, wie hoch (nach heutiger Einschätzung) die EU Rente ist. Es ist mir wichtig zu wissen, ob sie auch dann weiterhin von der Grundsicherung abhängig sein wird (ihr Bedarf ist zurzeit 772€). Ich habe keine Ahnung in welchem Bereich sich diese EU Rente bewegt, oder was behinderte Menschen mit EU Rente im Moment erhalten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Heenes,

die aktuelle Höhe der Erwerbsminderungsrente können Sie der Renteninformation Ihrer Tochter entnehmen.

Für weitere Erläuterungen sollten Sie sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wenden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

W*lfgangam 04.05.2015 | 21:21
Hallo Heenes, die aktuelle EM-Rente ersehen Sie aus einer Renteninformation/-auskunft, die Sie hier online anfordern können: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ Ob die wirklich 'passt' (hochgerechnet bis 62), fragen Sie in der nächsten Beratungsstelle nach, da sich aufgrund der WfbM-Beiträge vielleicht noch Änderungen ergeben könnten. Eigentlich sollte das Ergebnis/Hochrechnung realistisch sein, da die letzten 5 Jahre einheitlich pauschalierte Entgelte vorhanden sind. Suchen Sie bitte eine Beratungsstelle auf, um das dann abzugleichen - was in 13 Jahren/Gesetzeslage ist, weiß heute natürlich niemand. Gruß w.
Bobbyjeanam 05.05.2015 | 08:11
Hallo Heenes, beitragspflichtige Einnahme bei behinderten Menschen ist nach § 162 Nr. 2 SGB VI das Arbeitsentgelt, mindestens aber 80 v. H. der Bezugsgröße. Dies entspricht nahezu (nicht ganz exakt) 0,8 EP pro Jahr oder derzeit rund 23 Euro. Sollten die Beiträge in der WfB z.B. seit dem 17. Lebensjahr gezahlt werden, wären die Anspruchsvoraussetzungen also mit Erreichen des 37. Lebensjahres erfüllt. Bis dahin dann ein "vereinfachter" Gesamtleistungswert von ca. 0,8 EP/Jahr unterstellt, ergibt sich: 62 (Ende Zurechnungszeit) minus 37 (Anfang Zurechnungszeit) = 25 Jahre Zurechnung Insgesamt also: 20 Jahre Beiträge plus 25 Jahre Zurechungszeit, jeweils mit ca. 0,8 EP ==> rund 36 EP (kann sicherlich im Umfang von einigen wenigen EP nach oben oder unten variieren) Demzufolge: 36*28,61 = 1030 Euro Brutto-Rente minus KV&PV (verinfacht 10-11%) ==> zu erwartende Anwartschaft in einer Größenordnung von ca. 920 Euro Hoffe, hilft als Richtschnur. Exakte Berechnung natürlich nur mit konkreten Zahlen möglich! Viele Grüße BJ
Heenesam 05.05.2015 | 23:40
@Bobbyjean Vielen Dank für die schnelle Info! Sowas habe ich gesucht.
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