Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenSehr geehrte Frau Lehmann, da in der Einkommensanrechnung mit Pauschalabzügen (Brutto/Netto) gearbeitet wird, möchte ich mich hier im Forum keine Berechnungen vornehmen. Grundsätzlich kann man jedoch sagen, dass für jeden zusätzlichen „Nettoeuro“, den Sie über den zulässigen Freibetrag von derzeit 718,08 Eur. verdienen, die Witwenrente um -,40 Cent gekürzt wird. Die Kürzung wird jedoch erst ab dem 01.07. des Folgejahres wirksam. Für nähere Auskünfte wenden Sie sich am besten, mit einer Bescheinigung Ihres Arbeitgebers über den zukünftigen Bruttoverdienst, an die nächste Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.
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