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Experten-Antwort

höhere Rente

von Paulchen11.01.2012 | 12:00
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9 Antworten

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Bekommt man wegen einer chronischen Krankheit mehr Rente als nur die normale Rente?

Antworten vom Expertenteam

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Faktoren zur Berechnung der Höhe einer Regelaltersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden nicht beeinflusst vom Gesundheitszustand des Berechtigten.

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8 Antworten

Chronischer Rentneram 11.01.2012 | 12:01
Mindestens das doppelte.
Fleißigam 11.01.2012 | 12:04
Was heißt chronisch krank und was heißt normale Rente??? Vielleicht bekommen Sie gar keine Rente.
SZam 11.01.2012 | 12:18
nein, Síe bekommen bei einer Altersrente die Rente, die sich aus Ihre Versicherungszeiten berechnet, wei bei jedem anderen Altersrentner auch
Paulchenam 11.01.2012 | 12:09
als normale meine ich die Regelaltersrente, als chronisch krank meine ich eine unheilbare Augenerkrankung, die bis jetzt noch nicht zu einer Behinderung(GdB) geführt hat.
Knut Rassmussenam 11.01.2012 | 13:21
Wenn Sie eventuell diese Videotextbotschaften meinen oder die Laufbandwerbung bei Ndevau bzw. M25, dann - "mehr Rente für chronisch Kranke", "mehr Rente für Raucher" usw., dann hat das nichts mit der gesetzlichen Rentenversicherung zu tun. Das Geld für den Faxabruf können Sie sich auch sparen.
Paulchenam 11.01.2012 | 19:05
schön wärs......
Alltagsbegleiteram 12.01.2012 | 15:18
Sollte bei Ihnen irgendwann einmal durch die unheilbare Augenerkrankung die geringe Restsehkraft von höchstens 2% verbleiben, so könnten Sie einen Schwerbehindertenausweis (GdB 100) mit dem Merkzeichen Bl erhalten. Damit stünde Ihnen dann Blindengeld zu. In einigen Bundesländern wird auch bereits bei hochgradiger Sehbehinderung (unter 5% Restsehkraft) Sehbehindertengeld gezahlt. Meines Wissens gilt das für Sachsen, Sachsen - Anhalt, MeckPom, NRW, Hessen und Bayern. Ich wünsche Ihnen natürlich, dass dieser Fall nicht eintreten wird und Ihnen Ihre Sehkraft erhalten bleibt.
Sehende trotz Sehleidensam 12.01.2012 | 20:55
Hallo user "Paulchen"! :) Zusätzlich zu den vorigen Anmerkungen von user "Alltagsbegleiter" sei noch zu bemerken, dass Sie, falls Ihre Behinderung tatsächlich so weit fortschreiten sollte, noch die Möglichkeit haben, bei Ihrer KK die Kosten für einen sog. Blindenhund zu beantragen..:) Urteil LSG Ba.-Wü. AZ: L4Kr 5486/05 So könnten Sie Ihren Alltag zumindestens recht selbstständig gestalten und sind nicht so stark auf Andere angewiesen... natüürlich nur, wenn Sie tierlieb sind und nicht zufällig eine Hundehaarallergie haben..:) MfG
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