Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenSie können es auf jeden Fall bei Ihrem Rentenversicherungsträger prüfen lassen, ob die von Ihnen genannten Geräte als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben von der gesetzl. Rentenversicherung erbracht werden können.
Eine Prognose hinsichtlich der Erfolgsaussichten kann ich jedoch nicht abgeben.
Sie können den Antrag bei der Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers stellen.
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