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Experten-Antwort

Ich möchte nach Bewilligung voller Erwerbsunfähigkeitsrente zurücktreten

von Ich möchte nach Bewilligung voller Erwerbsunfähigkeitsrente zurücktreten11.11.2020 | 21:11
164 Ansichten
15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe im august den Antrag auf volle erwerbsminderungsrente gestellt heute am 11.11.2020 habe ich meinen Bescheid bekommen das die Rente unbegrenzt ab Juni bewilligt ist , auch heute habe ich das Angebot einer Abfindung von meinem Arbeitgeber erhalten , da es sich um eine nicht unerhebliche Summe handelt würde ich dies natürlich nur ungern ablehnen . Was kann ich nun tun

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

eine Abfindung hat regelmäßig keinen Einfluss auf die Erwerbsminderungsrente (siehe auch Beitrag von „DaVi“. Aus rentenrechtlicher Sicht besteht hier also kein Grund, auf die Erwerbsminderungsrente zu verzichten. Sollten Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse zur Reha-/Rentenantragstellung aufgefordert worden sein (Stichwort: „eingeschränktes Dispositionsrecht“) wäre eine - bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist prinzipiell mögliche - Rücknahme des Erwerbsminderungsrentenantrags allerdings ohnehin nur mit Zustimmung der zuständigen Krankenkasse möglich.

Fragen zu arbeitsrechtlichen Problemstellungen im Zusammenhang mit der Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente kann ich im Rahmen dieses Forums jedoch nicht beantworten. Ich bitte Sie daher um Verständnis, wenn ich Sie diesbezüglich an Ihren Arbeitgeber/Betriebsrat/Gewerkschaft oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht verweisen muss.

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14 Antworten

Ratam 11.11.2020 | 21:18
Nachdenken, bevor man einen Rentenantrag stellt.
Peter T.am 11.11.2020 | 21:38
Was erwarten Sie für eine Antwort? Sie haben eine EM Rente beantragt. Dies bedeutet, Sie können nicht mehr arbeiten. Sie können 6300 € im Jahr dazu verdienen, darüber wird die Rente anteilig oder voll gekürzt, je nach Hinzuverdienst. Wenn Sie widerrufen, was Sie innerhalb 1 Monats tun können, scheint aber die Krankheit wohl doch nicht so schlimm zu sein..
Geht das auch mit Ahnungam 11.11.2020 | 21:30
Es wäre schön eine Antwort zu erhalten die themenbezogenen hilfreich sind
Schadeam 11.11.2020 | 21:39
Verraten Sie noch was das mit der Rente zu tun hat? Wenn Ihnen Ihr AG eine Abfindung anbietet? Oder müssen wir raten, was genau der Hintergrund des Problems sein könnte?
Franziskaam 11.11.2020 | 21:42
Ich fürchte, die Antwort war korrekt. Dass man sich finanziell verschlechtert mit einer Erwerbsminderungsrente, ist ja vorher klar. Also beantragt man die nur, wenn es nicht anders geht. Wie wollen Sie jetzt zurück treten von einer gutachterlichen Bewertung? Arbeiten könnten Sie allerdings, das muss man melden, und dann entscheidet sich, ob die Rente entzogen wird. Nur dann wirds ja auch nichts mit der Abfindung.
Rechtliche Lageam 11.11.2020 | 21:57
Hallo Schade , es geht darum wie die rechtliche Lage ist , ob ich noch trotz rentenbescheid eine Abfindung annehmen kann , die Rentenversicherung teilte mir heute mit das sie den Arbeitgeber nicht informieren, ich müsse nun kündigen
Gut überlegenam 11.11.2020 | 22:16
Das ist aber dann eine arbeitsrechtliche und keine rentenrechtliche Frage. So kurz die erste Antwort auch war, sie ist völlig korrekt und Sie müssen sich fragen, was Sie eigentlich wollen. Erst beantragen Sie aus medizinischen Gründen eine Erwerbsminderungsrente und dann wollen Sie diese nicht? Der Fehler liegt doch dann alleine bei Ihnen, wenn es jetzt nicht so ausgeht, wie Sie sich das erhoffen.
Schadeam 11.11.2020 | 22:38
Und ob Sie kündigen müssen ist auch kein Rententhema....
Schadeam 11.11.2020 | 22:37
Kein DRV Mitarbeiter wird oder kann Ihnen verbieten eine Abfindung anzunehmen. Ich bleibe dabei - es bleibt ein Ratespiel...
Cosimaam 11.11.2020 | 23:21
Wovon gedenken Sie zu leben, wenn die Berentung theoretisch enden würde? Ihre alte Arbeitsstelle wieder antreten? Dann ist es aber Essig mit der Abfindung! Bei der wäre es übrigens entscheidend, ob es sich dabei überhaupt um Arbeitsentgelt handeln würde oder es sich um einen Ausgleich für den verlorenen Arbeitsplatz handelt. Der Bezug einer EMR steht einer Abfindung nicht entgegen, ich verstehe Ihr Problem nicht wirklich, oder geht es um die Anrechnung?
Morbus B.am 11.11.2020 | 23:43
Wie schön für Sie, schon nach wenigen Monaten eine bewilligte EM Rente . Umso unverständlicher für mich, diese jetzt evnt. wieder aufgeben zu wollen. Wenn Sie wieder voll beruflich einsteigen können, nur zu... Für die allermeisten, die nach Reha, Gutachter,Widerspruch etc. dann eine EM Rente bewilligt bekommen stellt sich so eine Frage wohl eher nicht.
Franziskaam 12.11.2020 | 06:01
Hatten sie denn den Arbeitgeber über den Rentenantrag informiert? Das kann ich mir kaum vorstellen, es wäre ein ungewöhnlich netter Chef, der eine Abfindung zahlt, obwohl er den kranken Mitarbeiter auch so los wird. Wäre es so, dass sie den Chef aufs Glatteis geführt haben, dann hätte sein Angebot einer Abfindung wohl keinen Bestand. Aber fragen sie da besser noch einen Rechtsanwalt.Im Falle, der Chef ist ein Menschenfreund und will Ihnen das Geld aus Menschenfreundlichkeit geben, ja gratuliere... dann können sie aber doch in der Rente bleiben.
Susiam 12.11.2020 | 08:40
Ich habe mit einer unbefristeten teilweisen EMR selber gekündigt (eigener Wunsch nach Aufhebungsvertrag) und auch eine Abfindung erhalten. Für den AG kein Problem. Dies habe ich auch so der DRV gemeldet. Wurde auch bei der DRV nicht als Hinzuverdienst angerechnet, weil besondere Bedingungen für die DRV erfüllt waren.
DaViam 12.11.2020 | 08:49
Hallo, Grundsätzlich können Sie auch eine Abfindung neben der EM-Rente beziehen. Eine Anrechnung erfolgt nicht, wenn die Abfindung Entschädigungscharakter hat. Abfindungen sind regelmäßig kein Arbeitsentgelt und somit nicht als Hinzuverdienst zu berücksichtigen. Hierzu gehören in erster Linie Abfindungen aufgrund der §§ 9 und 10 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) oder der §§ 111, 112 und 113 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Sie sollten aber trotzdem dem Arbeitgeber über den Rentenbescheid informieren.
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