Hallo,
eine Abfindung hat regelmäßig keinen Einfluss auf die Erwerbsminderungsrente (siehe auch Beitrag von „DaVi“. Aus rentenrechtlicher Sicht besteht hier also kein Grund, auf die Erwerbsminderungsrente zu verzichten. Sollten Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse zur Reha-/Rentenantragstellung aufgefordert worden sein (Stichwort: „eingeschränktes Dispositionsrecht“) wäre eine - bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist prinzipiell mögliche - Rücknahme des Erwerbsminderungsrentenantrags allerdings ohnehin nur mit Zustimmung der zuständigen Krankenkasse möglich.
Fragen zu arbeitsrechtlichen Problemstellungen im Zusammenhang mit der Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente kann ich im Rahmen dieses Forums jedoch nicht beantworten. Ich bitte Sie daher um Verständnis, wenn ich Sie diesbezüglich an Ihren Arbeitgeber/Betriebsrat/Gewerkschaft oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht verweisen muss.