Hallo Personaler,
ja, auch die deutschen Mitarbeiter können unter den Voraussetzungen der niederländischen Sozialversicherung grundsätzlich einen Anspruch auf eine Rente in den Niederlanden haben. Hinsichtlich der dortigen Besonderheiten möchte ich auf folgende Broschüren verweisen:
„Meine Zeit in den Niederlanden – Arbeit und Rente europaweit“ unter
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/89236/publicationFile/17351/meine_zeit_in_den_niederlanden.pdf
„Leben und arbeiten in Europa“ unter
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/29796/publicationFile/2682/leben_und_arbeiten_in_europa.pdf
In diesen Broschüren wird im Übrigen auch dargestellt, welche Auswirkungen die Beschäftigung bzw. Beitragszahlung in den Niederlanden auf die deutschen Rentenansprüche hat (Stichwort „Wartezeiten“).
Hinsichtlich Ihrer Fragen zur Kranken- und Arbeitslosenversicherung kann ich Sie jedoch nur an die jeweils zuständigen Träger – also die zuständige Krankenkasse und die Agentur für Arbeit verweisen. Eine Beantwortung dieser Fragen im Rahmen dieses Forums zur Alterssicherung und Rentenversicherung ist leider nicht möglich.