Hallo Frederike,
ich gehe nicht davon aus, dass Ihr RV-Träger Sie "übersehen" hat. Es dauert einfach eine gewisse Zeit, bis die Neuregelung bei allen Betroffenen umgesetzt ist.
Sie haben aber Recht, dass Sie ggf. eine Nachzahlung erhalten werden, wenn die neue Regelung für Sie günstiger sein sollte. Eine Rückzahlung müssen Sie hingegen nicht befürchten (vorausgesetzt, es ändert sich nichts an Ihrem Verdienst) - es gibt nämlich eine Übergangsregelung, die sicher stellt, dass niemand durch die neue Regelung schlechter gestellt wird, als mit dem vor dem 01.07.2017 bereits angerechneten Hinzuverdienst.