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Experten-Antwort

In Nahtlosigkeitsregelung für voll arbeitsfähig erklärt

von Frank H.08.03.2016 | 11:18
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12 Antworten

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Hallo zusammen, ich brauche Eure Hilfe, ich bin verzweifelt: Meine EM-Rente wurde nun auch im Widerspruchverfahren abgelehnt. Ich möchte mit dem VDK dagegen klagen. Da ich mich zur Zeit bei der AfA in der sogenannten Nahtlosigkeitsregelung befinde hat mein Vermittler der AfA mich nun angerufen und folgendes gesagt: "Die RV hat sie für über 6 Stunden täglich für arbeitsfähig erklärt. Die Nahtlosigkeitsregelung endet somit und sie sind nun Vollzeit vermittlungsfähig." Termin nächste Woche und Bewerbungsunterlagen mitbringen. Falls ich eine weitere Krankmeldung von meinem Psychiater mitbringen würde, bekäme ich kein Geld mehr. VDK sagt: Stimmt leider Bei dem Psychiater war ich noch nicht. Was soll ich machen, ich bin zu labil für diesen "Psycho-Terror" von der AfA. Bitte schreibt mir bald, ich kann nicht mehr schlafen... Daaaanke

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Da es sich hier nicht um eine Frage aus dem Bereich der Altersvorsorge oder zur Rehabilitation handelt, kann ich Ihnen leider keine Auskunft dazu geben.

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11 Antworten

MWXZam 08.03.2016 | 12:01
Die Nahtlosigkeitsregelung wird von den Arbeitsagenturen häufig unrichtig angewendet: Lehnt die Rentenversicherung den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente erstmalig ab, stellt die Arbeitsagentur die Zahlung des Arbeitslosengelds ein, mit dem Hinweis, die Voraussetzung des Fortzahlungsanspruchs sei wegen der Entscheidung der Rentenversicherung nunmehr weggefallen. Dies ist schlichtweg falsch! Der Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitslosengeldes endet nach gefestigter Rechtsprechung des Bundessozialgerichts erst dann, wenn über den Rentenantrag des Betroffenen endgültig rechtskräftig entschieden worden ist!
Herz1952am 08.03.2016 | 14:22
Hat das eigentlich der Vermittler zu bestimmen, dass Sie kein Geld bekommen, wenn Sie arbeitsunfähig sind? Ich denke nicht. Wieso sagt der VdK, dass dies leider stimmt. Er kennt sich mit der Materie vielleicht gar nicht richtig aus. Es ist juristisch gesehen sogar eine Erpressung des Arbeitsvermittlers (Strafsache). Außerdem müsste das Arbeitsamt 6 Wochen Lohnfortzahlung leisten bei Arbeitsunfähigkeit, falls diese noch nicht "aufgebraucht" sind. Aber dies dürfte bei der Nahtlosigkeit Regelung noch gar nicht der Fall gewesen sein. Anschließend stünde Ihnen wieder Krankengeld zu. Teilen Sie dies mal dem VdK mit. Ob dieser dann bei seiner Meinung bleibt? Notfalls einen Fachanwalt einschalten. Alternative: Nicht krankschreiben lassen, bewerben oder was auch immer (Lehrgang), und dann erst wieder AU-Schreibung. Hauptsache das Amt muss zahlen. Wenn man sich nicht wehrt, fängt das Amt mit einem "Mäuse".
Schorscham 08.03.2016 | 15:08
Zitat von MWXZ anzeigenausblenden
Oder bereits dann, wenn die individuelle Alg1-Anspruchsdauer erschöpft ist: https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuer… Im Regelfall ist es gar nicht möglich, während der Alg1-Anspruchsdauer einen Rentenanspruch im Klageverfahren feststellen zu lassen, da die Sozialgerichte Wartezeiten von bis zu 2 Jahren haben. Es ist auch realitätsfern, einen abgelehnten Rentenantrag beliebig lange anzufechten. Sonst bräuchten die Arbeitsunwilligen nur unendlich viele Rentenanträge zu stellen um sich dauerhaft der Arbeitsvermittlung zu entziehen. MfG
Frank H.am 09.03.2016 | 14:56
Hallo zusammen, erst einmal vielen Dank für die Antworten. Ich werde jetzt als erstes der AfA untersagen mich telefonisch zu kontaktieren. Ich vermute mit den Anrufen soll eine nicht nachweisbare Drohkulisse aufgebaut werden. Darauf hin deutet auch der Umstand, dass mir noch kein Schriftstück der AfA über das Ende der Nahtlosigkeitsregelung vorliegt. Für weitere Beiträge wäre ich natürlich dankbar.
Frank H.am 09.03.2016 | 15:09
Es ist auch realitätsfern, einen abgelehnten Rentenantrag beliebig lange anzufechten. Sonst bräuchten die Arbeitsunwilligen nur unendlich viele Rentenanträge zu stellen um sich dauerhaft der Arbeitsvermittlung zu entziehen. MfG
Ich finde es geschmacklos schwer kranke Menschen als mit Arbeitsunwilligen in Verbindung zu bringen. Es freut mich für Sie, dass Sie offensichtlich gesund sind.
Frank H.am 09.03.2016 | 15:01
Lieber Experte, leider ist es aber euer "Verein", der einem mit "gekauften" Gutachtern das Leben zur Hölle macht und die Sache so in die Länge zieht, dass man in der Nahtlosigkeitsregelung der AfA landet.
Frank H.am 11.03.2016 | 10:40
Ich finde es geschmacklos schwer kranke Menschen als mit Arbeitsunwilligen in Verbindung zu bringen. Es freut mich für Sie, dass Sie offensichtlich gesund sind.
Erstens habe ich keine "schwer kranken Menschen" Mit "Arbeitsunwilligen" in Verbindung gebracht, sondern lediglich Tatsachen festgestellt. Und wer kein schlechtes Gewissen hat, braucht sich auch nicht angesprochen zu fühlen. Hallo Schorsch, Entschuldigung, ich habe da mal wieder meinen Gefühlen freien Lauf gelassen. Das ist auch ein Teil meiner Krankheit. Wie sie sich denken können bin ich psychisch krank. Da ist auch schon das Problem: Ihnen sieht man Ihre Behinderung an, mir nicht. Ich bin über 50 fühle mich wie 80 und verhalte mich wie ein 8. Natürlich tut ein Gutachter nicht die Hand schlagen, die ihn füttert ;-) Zweitens bin ich nicht gesund, sondern erheblich gehbehindert mit einem GdB 60 und Mz. "G" im Schwerbehindertenausweis. MfG
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