Da es sich hier nicht um eine Frage aus dem Bereich der Altersvorsorge oder zur Rehabilitation handelt, kann ich Ihnen leider keine Auskunft dazu geben.
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Da es sich hier nicht um eine Frage aus dem Bereich der Altersvorsorge oder zur Rehabilitation handelt, kann ich Ihnen leider keine Auskunft dazu geben.
Es ist auch realitätsfern, einen abgelehnten Rentenantrag beliebig lange anzufechten. Sonst bräuchten die Arbeitsunwilligen nur unendlich viele Rentenanträge zu stellen um sich dauerhaft der Arbeitsvermittlung zu entziehen. MfGIch finde es geschmacklos schwer kranke Menschen als mit Arbeitsunwilligen in Verbindung zu bringen. Es freut mich für Sie, dass Sie offensichtlich gesund sind.
Ich finde es geschmacklos schwer kranke Menschen als mit Arbeitsunwilligen in Verbindung zu bringen. Es freut mich für Sie, dass Sie offensichtlich gesund sind.Erstens habe ich keine "schwer kranken Menschen" Mit "Arbeitsunwilligen" in Verbindung gebracht, sondern lediglich Tatsachen festgestellt. Und wer kein schlechtes Gewissen hat, braucht sich auch nicht angesprochen zu fühlen. Hallo Schorsch, Entschuldigung, ich habe da mal wieder meinen Gefühlen freien Lauf gelassen. Das ist auch ein Teil meiner Krankheit. Wie sie sich denken können bin ich psychisch krank. Da ist auch schon das Problem: Ihnen sieht man Ihre Behinderung an, mir nicht. Ich bin über 50 fühle mich wie 80 und verhalte mich wie ein 8. Natürlich tut ein Gutachter nicht die Hand schlagen, die ihn füttert ;-) Zweitens bin ich nicht gesund, sondern erheblich gehbehindert mit einem GdB 60 und Mz. "G" im Schwerbehindertenausweis. MfG
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