Steht das Jobcenter mit dem Rentenverfahren im Zusammenhang (z.B. bei einer Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder einer Erwerbsminderungsrente), kann der Rentenversicherungsträger dort Informationen einholen (z.B. Höhe der bezogenen Leistung, ärztliche Gutachten) oder über getroffene Entscheidungen in Kenntnis setzen (z.B. Bewilligung einer Rente).