Im Beitrittsgebiet gab es u. a. eine zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz. Die bei diesem Zusatzversorgungssystem erworbenen Anwartschaften sind in die Rentenversicherung überzuführen. Die Überführung bewirkt, dass die Berechtigten Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung sind. Die Versorgungszusagen werden in Form von Anwartschaften bzw. Ansprüchen in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt.
Zuständig für die Überführung des Zusatzversorgungssystems ist die DRV Bund. Ich würde Ihnen deshalb vorschlagen, sich mit Ihrer Frage an die DRV Bund zu wenden.